TOP Ö 14: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 22 Wohngebiet "Evershäger Weg"

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Der Bürgermeister verliest den Beschlussvorschlag.

Beschluss Nr. : 63-10/21

Die Gemeindevertretung beschließt

  1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 Wohngebiet für das Wohngebiet „Evershäger Weg“ in Lichtenhagen ist der Bebauungsplan Nr. 22 aufzustellen. Der Plangeltungsbereich hat eine Größe von ca. 1 ha und umfasst die Flurstücke 37/2, 37/1, sowie Teilflächen der Flurstücke 38/5, 36/1, 34/2 Flur 1, Gemarkung Lichtenhagen. (siehe Anlage 1 zum Beschluss)

2.       Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

·        Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes, um Baurecht für die Errichtung von Eigenheimen zu schaffen

·         Festsetzung der Erschließung vom Evershäger Weg.

  1. In Anwendung des §13a BauGB wird das beschleunigte Verfahren durchgeführt. Von einer Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB wird abgesehen.
  2. Mit dem Investor ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der die Übernahme aller Planungs- und Erschließungskosten regelt.

Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen