Sitzung: 15.03.2021 Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales Papendorf
Das Protokoll wurde angenommen. Hinweis von Frau Reichelt zur Anfrage an die Amtsverwaltung zu Pkt. 5:
Die Anfrage von Bürgern
aus Papendorf für das Aufstellen von Halterungen mit Spendertüten für das
Beseitigen von Hundekot auf öffentlichen Straßen in Papendorf wurde vom
Bürgermeister beantwortet.
Es werden keine
Halterungen mit Spendertüten angebracht.
Es gilt die
Hundehalter-VO M-V in Verbindung mit § 20 Abs. 3
des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in
Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheits- und Ordnungsgesetz – SOG M-V)
Die Hundekotbeseitigung
ist im § 3 der Hundehalter-VO geregelt.