TOP Ö 3: Billigung des Protokolls der letzten Sitzung mit Protokollkontrolle

Das Protokoll wurde angenommen. Hinweis von Frau Reichelt zur Anfrage an die Amtsverwaltung zu Pkt. 5:

Die Anfrage von Bürgern aus Papendorf für das Aufstellen von Halterungen mit Spendertüten für das Beseitigen von Hundekot auf öffentlichen Straßen in Papendorf wurde vom Bürgermeister beantwortet.

 

Es werden keine Halterungen mit Spendertüten angebracht.

Es gilt die Hundehalter-VO M-V in Verbindung mit § 20 Abs. 3 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheits- und Ordnungsgesetz – SOG M-V)

Die Hundekotbeseitigung ist im § 3 der Hundehalter-VO geregelt.