Sitzung: 25.03.2021 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Vorlage: IV/BV/20-1148/2021
Sachverhalt:
1. Höhe der
Planungskosten
Für die Baumaßnahme
„Neubau Ärztehaus Elmenhorst“ wurden mit 3 Planungsbüros Honorar-Vereinbarungen
abgeschlossen. Diese beinhalteten die Grundleistungen der Leistungsbilder
Gebäude, Heizung/Lüftung/Sanitär und Elektro, welche zur ordnungsgemäßen
Erfüllung des Auftrages erforderlich waren.
Grundlage des
Honorars in den Honorar-Vereinbarungen für die einzelnen Leistungsbilder waren
die anrechenbaren Kosten einer ersten Kostenschätzung und die Festlegungen in
der HOAI. Die Honorare für die abgeschlossenen Vereinbarungen der
Planungsleistungen betrugen 128.297,73 EUR. Abgerechnet wurden insgesamt
136.693,97 EUR. Die Mehrkosten entstanden nach Kostenfeststellung
(Schlussrechnungen in den einzelnen Leistungsbildern) in den Leistungsbildern
Heizung/Lüftung/Sanitär und Außenanlagen. Ursache war eine zusätzliche
Wärmedämmung für die Fußbodenheizung, die Umstellung der vorgesehenen
Einzelraumlüftung auf Zentralgeräte mit Wärmerückgewinnung und Mehrleistungen
bei den Außenanlagen.
2. Höhe der
tatsächlichen Baukosten der Baumaßnahme
Die erste
Kostenschätzung vom Mai 2018 für alle Gewerke der Kostengruppen 300 (Bauwerk)
und 400 (Technische Gebäudeausrüstung) belief sich auf 765.741,00 EUR.
Zusätzlich waren noch Leistungen in der Kostengruppe 500
(Erschließung/Außenanlagen) notwendig, die mit 23.800,00 EUR beziffert wurden.
Somit ergaben sich zum damaligen Zeitpunkt Baukosten von 789.541,00 EUR. Im
Zuge der Erstellung der Leistungsverzeichnisse einschl. Kostenberechnung noch
DIN 276 wurden Baukosten in Höhe von 853.494,23 EUR veranschlagt.
Die
schlussgerechneten Baukosten in den KG 300 bis 500, für die Planungsverträge
abgeschlossen wurden, betrugen 863.896,68 EUR.
Durch weitere
erforderliche Planungsleistungen (Vermessung, Baugrunduntersuchung, Tragwerk,
EnEV-Nachweis), die Herstellung der Hausanschlüsse, Schließanlage, Brandschutz,
Endreinigung und Aufträge der Gemeinde (Außenwerbung, Markierung Parkplatz)
entstanden Kosten in Höhe von 63.599,43 Euro.
3. Höhe der nun
festgestellten Abschreibungen
Die Maßnahme wurde
2020 abgeschlossen.
Eine Auflösung der
Anlage im Bau und damit der Gesamtkosten von 1.064.190,08 EUR findet im Zuge
der Erstellung des Jahresabschlusses 2020 statt. Erst danach stehen die
Abschreibungen für die hergestellten Vermögensgegenstände endgültig fest.
Bis dahin ist von
Abschreibungen von ca. 13.000 EUR jährlich auszugehen (s. auch HH 2020). Diese
ergeben sich wesentlich aus der Abschreibung des Gebäudes über 80 Jahre.
Hergestellte
Vermögensgegenstände mit kürzerer Nutzungsdauer (Außenanlagen u.a.) werden die
tatsächlichen Abschreibungen leicht, aber unwesentlich erhöhen.
Derzeit wird der
Jahresabschluss 2017 erstellt.
4. Höhe der
festgelegten Instandhaltungsrücklage
Die Bildung einer
tatsächlichen Instandhaltungsrücklage, wie zum Beispiel üblich für
Eigentümergemeinschaften nach dem Wohneigentümergesetz, ist für Gemeindehaushalte
nach der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) nicht
vorgesehen.
Die den Beschlüssen
Nr. 7-4/20 und 8-5/20 beigefügten Kalkulationen weisen eine Position
Instandhaltungsrücklage auf, welche kalkulatorisch zur Betrachtung des
Investitionsvorhabens unter „laufende Kosten“ dargestellt wurde. Der Begriff
Instandhaltungsrücklage wurde verwendet um dem Umstand gerecht zu werden, dass
die Kosten für Instandhaltungen über den Betrachtungszeitraum nicht jedes Jahr
gleichmäßig anfallen. Sie werden jedoch jeweils aus dem laufenden Haushalt
finanziert. Nicht verbrauchte Haushaltsreste fließen dem Ergebnishaushalt des
jeweiligen Haushaltsjahres zu. Höhere und niedrigere kumulierte
Instandhaltungskosten im Betrachtungszeitraum verschieben somit den Amortisationszeitpunkt.
Nach § 35
GemHVO-Doppik sind Rückstellungen zu bilden für im Haushaltsjahr
unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, wenn die Nachholung innerhalb der
nächsten drei Haushaltsjahre hinreichend konkret beabsichtigt ist. Die
Maßnahmen der Instandhaltung müssen am Bilanzstichtag einzeln bestimmt und
wertmäßig beziffert sein.
5. Höhe der
Jahresmieteinnahmen
Gemäß den
Beschlüssen Nr. 7-4/20 und 8-5/20 beträgt die derzeitige monatliche
Nettokaltmiete
8,00 EUR/m².
Herr Grimnitz hätte
sich die Darstellung etwas detaillierter als Kosten-Nutzen-Gegenüberstellung
gewünscht.
Herr Dr. Hornickel
stellt fest, dass in der Information zu den Kosten die Planungskosten nicht
richtig aufgeschlüsselt wurden.
Frau Ortmann
erklärt, dass eine Prüfung erst in 2-3 Jahren mit der Erstellung des
Jahresabschlusses möglich wird. Der Finanzausschuss wird sein Augenmerk
darauflegen.
Der Bürgermeister
beendet den öffentlichen Teil der Sitzung (22.30 Uhr) und verabschiedet alle
Gäste.