Sitzung: 25.03.2021 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Vorlage: IV/BV/20-1146/2021
Sachverhalt:
Im Jahr 2013
erfolgte die Realisierung des vermutlich 1. Abschnittes der „Externen
Ausgleichsmaßnahmen/externe Grünfläche auf dem Flst. 39/10, Flur 1 Gemarkung
Lichtenhagen und bis 2016 die notwendige Entwicklungspflege.
Der 2. Abschnitt
zur Realisierung des Grünausgleichs war nach bisherigen Erkenntnissen erst nach
dem erforderlichen Garagenabriss am Sievershäger Weg angedacht.
Der Garagenkomplex
wurde bis 2020 abgerissen, sodass nun der Abschluss der „Externen
Ausgleichsmaßnahmen“ erfolgen müsste, demnach noch ca. 3.000 m².
Seit 2018 wurde der
Bauausschuss (07.06.2018 und 05.09.2019) durch die Mitarbeiterin der Bauverwaltung
darüber informiert, so auch wieder im Bauausschuss am 13.08.2020.
Vorsorglich wurden
für die Planung und Durchführung die Kosten für die freiberuflichen Leistungen
geschätzt und in der HH-Planung 2021 mit 5.000 Euro veranschlagt.
Im Zuge der
HH-Planung wurde festgestellt, dass für diesen Zweck noch finanzielle Mittel
auf einem Verwahrkonto zur Verfügung stehen (Einzahlung durch den damaligen
Erschließungsträger: 44.400,00 Euro in 2012). Nach aktueller Aufstellung stehen
für die Umsetzung (Planung und Pflanzung) noch 17.249,98 Euro zur Verfügung.
Herr Grimnitz
fragt, ob die Grünausgleichmaßnahme auf dem angegebenen Standort umgesetzt
werden muss. Er bittet das Amt zu prüfen, warum von den im Jahr 2012 im
Haushalt eingestellten Mitteln in Höhe von 44.000 Euro für diese
Grünausgleichmaßnahme nur noch 17.000 Euro zur Verfügung stehen.