TOP Ö 10: Wahl eines Mitgliedes für den Hauptausschuss

 

 


Sachverhalt:

Bei der Gemeindevertretersitzung am 22.10.2020 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen erfolgte die Abberufung eines Gemeindevertreters aus dem Hauptausschuss. Somit ist eine Wahlstelle des Hauptausschusses frei, die wieder zu besetzen ist.

§ 32 Absatz 2 Satz 1 der Kommunalverfassung (KV M-V) bestimmt, dass die Wiederbesetzung frei gewordener Wahlstellen nach Satz 1 bis 7 verläuft, wobei die bereits besetzten Stellen anzurechnen sind. Dementsprechend wird der freie Sitz nach den Grundsätzen der Verhältniswahl besetzt. Sofern kein einvernehmlicher Besetzungsvorschlag eingereicht wird, erfolgt eine Abstimmung über die konkurrierenden Wahlvorschläge. Wahlvorschlagsberechtigt sind daher alle Fraktionen und Zählgemeinschaften (§ 32 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. Satz 3 KV M-V).

 

Der Bürgermeister fragt nach Wortmeldungen oder Anträgen.

 

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Herr Gotham beantragt die Neubesetzung des Hauptausschusses.

 

Der Fraktionsvorsitzende der FDP/SPD Herr Dr. Hornickel sieht den Antrag als nicht zulässig an, da auf der Tagesordnung nur die Wahl eines Sitzes im Hauptausschuss festgeschrieben wurde.

Der Leitenden Verwaltungsbeamtin des Amtes Warnow-West Frau Czerny-Christenson wird durch den Bürgermeister das Wort erteilt.

Frau Czerny-Christenson erläutert, dass nach § 32 Abs. 2 Nr. 12 KV M-V auf Antrag einer Fraktion der komplette Ausschuss neu zu besetzen ist.

Herr Dr. Hornickel ist der Auffassung, dass der §32 der KV M-V im Zusammenhang mit der gesamten Regelung zu sehen sei. Da der Sitz bereits im Oktober frei geworden war, hätte man bereits bekannt geben können, dass eine Neubesetzung des Ausschusses vorgesehen ist und somit den Tagesordnungspunkt entsprechend formulieren müssen.

 

Frau Czerny-Christenson: Das Antragsrecht steht jeder Fraktion vor Beginn der Wahl zu. Der Herleitung von Herrn Dr. Hornickel kann sie nicht folgen. Auf Antrag einer Fraktion ist der Ausschuss komplett neu zu besetzen. Die KV M-V legt keinen Zeitpunkt für die Antragstellung fest. Somit ist es völlig legitim, diesen Antrag jetzt zu stellen.   

 

Herr Barten: Die Verteilung des Sitzes erfolgt gemäß § 9 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen nach dem Berechnungsverfahren d`Hondt.

Nach § 32 Abs. 1 der KV M-V erfolgen die Wahlen durch Handzeichen, auf Antrag eines Gemeindevertreters wird geheim abgestimmt.

 

Der Bürgermeister fragt nach Anträgen.

 

Herr Gotham stellt den Antrag auf geheime Wahlen.

 

Durch den Bürgermeister erfolgt der Hinweis, dass nach § 35 Abs. 1 Satz 4-6 KV M-V der Bürgermeister vorsitzendes Mitglied des Hauptausschusses ist und in ehrenamtlich verwalteten Gemeinden bei der Besetzung des Hauptausschusses seine Stimme offen abzugeben hat. Sein Mandat ist auf den Wahlvorschlag anzurechnen, für den er gestimmt hat.  

Es wird jeweils in einem Wahlgang gewählt. Dabei werden die Dafüstimmen und die Enthaltungen abgefragt. Jeder hat nur eine Stimme.

 

Der Bürgermeister bittet um die Einreichung der Wahlvorschläge.

Es werden Wahlvorschlagslisten-Formulare an die Fraktionsvorsitzenden verteilt.

Die Sitzung wird zum Aufstellen der Wahlvorschlagslisten unterbrochen. (Pause)

Alle drei Fraktionen reichen konkurrierende Wahlvorschläge ein.

Die Sitzung wird zur Vorbereitung der Wahlhandlung unterbrochen. (Pause) 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister gibt die eingereichten Wahlvorschlagslisten bekannt.

 

CDU-Fraktion

 

Ausschussmitglied

Stellvertreter

Horst Harbrecht

Karl-Heinz Meus

Prof. Dr. Christian Vogel

Bernd Tietböhl

Karl-Heinz Meus

Lars Gotham

Bernd Tietböhl

-

 

WG Das Dorf-Fraktion

 

Ausschussmitglied

Stellvertreter

Burkhard May

Lars Rosenkranz

Torsten Lange

Dr. Hartmut Hornickel

Lars Rosenkranz

Burkhard May

Dr. Hartmut Hornickel

Torsten Lange

 

FDP/SPD-Fraktion

 

Ausschussmitglied

Stellvertreter

Burkhard May

Lars Rosenkranz

Torsten Lange

Dr. Hartmut Hornickel

Lars Rosenkranz

Burkhard May

Dr. Hartmut Hornickel

Torsten Lange

 

Der Bürgermeister fragt nach Wortmeldungen. Es wird kein unzulässiger Zusammenschluss von Fraktionen geltend gemacht.

Der Bürgermeister bestimmt Frau Czerny-Christenson, Frau Oldenburg, Herrn Peter Westendorf und Herrn Manfred Westendorf zu Wahlhelfern.

 

Die Wahlurne wird versiegelt. Die Wahlhandlung wird durchgeführt

 

Die Auszählung ergab:

 

Liste CDU-Fraktion                                         5

Liste WG Das Dorf-Fraktion        5

FDP/SPD-Fraktion                                          3

Enthaltungen                                                   1 (offen abgegebene Stimme des Bürgermeisters)

 

Im Losverfahren für den 4. zu vergebenen Sitz des Ausschusses entschied das Los eine Besetzung des Sitzes mit einem Mitglied der WG Das Dorf.

 

So ergibt sich folgende Ausschussbesetzung:

 

Ausschussmitglied

Stellvertreter

Wahlvorschlagsliste

Horst Harbrecht

Karl-Heinz Meus

CDU-Fraktion

Burkhard May

Lars Rosenkranz

WG Das Dorf-Fraktion

Torsten Lange

Dr. Hartmut Hornickel

FDP/SPD-Fraktion

Lars Rosenkranz

Burkhard May

WG Das Dorf-Fraktion