Sitzung: 23.03.2021 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: VO/FV/60-1349/2021
Beschluss Nr.:
39-10/21
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV
M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2016.
Abstimmung:
13 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
Der Bürgermeister
übernimmt die Sitzungsleitung wieder.
Der Bürgermeister
erklärt sich gemäß § 24 Abs. 1 KV M-V für befangen, überträgt seinem 1.
Stellvertreter die Sitzungsleitung und nimmt im Gästebereich Platz.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Kritzmow zum
31. Dezember 2016 geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt die
so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die
Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat
in seiner Sitzung am 25.01.2021 der Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow
empfohlen, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2016 zu entlasten.
Herr Brandt stellt
folgenden Beschluss zur Abstimmung: