TOP Ö 9: Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss Nr.: 39-10/21

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2016.

Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Der Bürgermeister übernimmt die Sitzungsleitung wieder.

 


Der Bürgermeister erklärt sich gemäß § 24 Abs. 1 KV M-V für befangen, überträgt seinem 1. Stellvertreter die Sitzungsleitung und nimmt im Gästebereich Platz.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Kritzmow zum 31. Dezember 2016 geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.01.2021 der Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow empfohlen, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2016 zu entlasten.

 

Herr Brandt stellt folgenden Beschluss zur Abstimmung: