Sitzung: 23.03.2021 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss Nr.:
38-10/21
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow stellt den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.
Dezember 2016 i. d. F. vom 25.01.2021 fest.
Der ausgewiesene
und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 918.031,93 EUR wird gemäß § 44
Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.
Bilanzsumme per
31.12.2016 18.317.373,57
EUR
Eigenkapital per
31.12.2016 10.184.694,24
EUR
Jahresergebnis in
der Ergebnisrechnung 2016 (Nr.37) 918.031,93 EUR
Finanzmittelüberschuss/-
Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2016 (Nr. 42) 1.152.643,13 EUR
Der
Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019
ist gegeben.
Der Bürgermeister
informiert zum Beschlussvorschlag.
Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat am 25.01.2021 den Jahresabschluss der Gemeinde Kritzmow zum 31. Dezember
2016 geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem
Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und
einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des
Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind,
dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung
entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der
Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember
2016 i. d. F. vom 25.01.2021 festzustellen.
Frau Gildemeister
erwähnt die Aussagen im Rechnungsprüfungsausschuss zum Feuerwehrgerätehaus in
Klein Schwaß. Die Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde geht von zwei
Feuerwehrstandorten aus. Die Entwicklung (insbesondere Personal) in den
kommenden Jahren ist abzuwarten.
Die
Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:
Abstimmung:
14 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |