TOP Ö 9: 5. Änderung der Innenbereichssatzung Wilsen (Neufassung), Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr.: 25-7/21

1.

Die Gemeindevertretung beschließt, die Innenbereichssatzung Wilsen zu ändern (5. Änderung) und neu zu fassen.

Planungsziel:

- Klarstellung der Zugehörigkeit rückwärtiger Hof-/Grundstücksflächen zum bebauungsakzessorisch nutzbaren Innenbereich

- Einbeziehung in den Innenbereich: an Konower Weg 4, an Häuslerreihe 4b, gegenüber Häuslerreihe 1-3, an Häuslerreihe 3, vor Dorfstr. 1, 1a, Dorfstr. 25a, Dorfstr. 27, zwischen Dorfstr. 31 – 32. 

2.

Der Entwurf der 5. Änderung (Neufassung) der Innenbereichssatzung Wilsen vom 04.02.2021 (Anlage) wird gebilligt und zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden/ Träger öffentlicher Belange (TöB) bestimmt.

3.

Dieser Beschluss und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sind ortsüblich bekanntzumachen. Die Beteiligungsunterlagen sind während des Durchführungszeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung auch über das Internet verfügbar zu halten.

 

 


Der Bürgermeister informiert zum Beschlussvorschlag, der wie folgt begründet ist:

In Wilsen waren zwei Anträge zur Einbeziehung von Flächen in den Innenbereich zu entscheiden. Hintergrund sind ein geplanter Erweiterungsbau auf dem Wohngrundstück Dorfstr. 25a im Dorfzentrum und die Bildung eines zusätzlichen Wohngrundstücks für Familienangehörige neben dem Hof Häuslerreihe 3. Das Anliegen wurde vom Bauausschuss befürwortet.

In mehreren Bauausschusssitzungen, auch unter Einbeziehung der Wilsener

Einwohner, wurden weitergehende Anpassungserfordernisse der bestehenden

Satzung herausgearbeitet, die anlässlich der beantragten Änderung zugunsten aller Eigentümer mitbehandelt werden sollen. Dies betrifft vorrangig eine Klarstellung der Zugehörigkeit rückwärtiger Hof-/Grundstücksflächen zum bebauungsakzessorisch nutzbaren Innenbereich (Nebennutzungsflächen). Sowohl von Einwohnern als auch vom Bauausschuss und vom Stadtplaner wurde darüberhinausgehend die

Einbeziehung weiterer Außenbereichsflächen angeregt (an Konower Weg 4, an Häuslerreihe 4b, gegenüber Häuslerreihe 1-3, vor Dorfstr.1, 1a, Dorfstr. 12 – 16, Dorfstr. 27, zwischen Dorfstr. 31 – 32). Ziel ist es hier, Flächen für Wohnbauzwecke nutzbar zu machen, die erschlossen sind und gemeindeseitig keinen weiteren

Vorbereitungs- und Koordinierungsaufwand erfordern.

Mit der 5. Änderung der Satzung soll die Satzung nach 20 Jahren Wirksamkeit

insgesamt neu gefasst werden, um die Urfassung mit ihren bisherigen 4 Änderungen in einer einheitlichen Rechtsgrundlage zusammenzufassen, zwischenzeitliche

Fortschreibungen des Liegenschaftskatasters aufzunehmen und auch punktuell

bestehende Mängel der Rechtseindeutigkeit zu beseitigen.

In der Bauausschusssitzung am 03.02.2021 wurde ausführlich die Festlegung

allgemeiner Vorgaben für künftige Ergänzungsbebauungen diskutiert. Grundsätzlich ist hier das Einfügungsgebot maßgeblich, dessen Maßstab an den im Vorhabenumfeld jeweils vorhandenen Bebauungen auszurichten ist. Vorgaben werden deshalb auf einzelne Regelungsinhalte beschränkt. Sie beinhalten bauseits eine Traufhöhenbeschränkung auf 4,5 m und eine Vorgabe der Dachneigung zwischen 22° und 50° (zulässig: „Siedlungshaus“, „Bungalow“, Ausschluss: „Stadtvillen“, 2-Geschosser, Flachdach).

Weitere Vorgaben betreffen die naturschutzrechtlichen Ausgleichspflichten.

Diese werden mit entsprechenden Anpflanzgeboten jeweils individuell geregelt und erlauben damit in der Durchführung eine konkrete, bauherrenbezogene Zuordnung. Für Einzelfälle, in denen eine grundstücksbezogene Realisierung der Anpflanz-

vorgaben unmöglich sein sollte, wird ein Ausweichen auf sonstige Flächen im Gebiet der Gemeinde Stäbelow als Ausnahmeregelung ermöglicht. Die Akquisition

geeigneter Flächen obliegt dabei dem Bauherrn; der Ausnahmevorbehalt sichert die Überwachungsmöglichkeit durch die Gemeinde bzw. das Amt Warnow-West.

 

Herr Brügge erläutert Anfragen der Gemeindevertreter

Herr Mews erwähnt sein Verständnis für die Anträge, stimmt dem Beschussvorschlag aber nicht zu. Er äußert seine Meinung dahingehend, dass vorsätzlich gehandelt werde, da mit Beschluss unrechtmäßig errichtete Gebäude legalisiert würden.

Frau Bendin erklärt dazu die Zuständigkeit des Landkreises Rostock.

Sie informiert weiterhin über die Empfehlung des Bauausschusses, ein einheitliches Bild für die Zukunft zu erhalten und erwähnt, dass die Bebauung eines Grundstücks in zweiter Reihe zu definieren wäre.

 

Nach eingehender Beratung und Information wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

6

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen