TOP Ö 2: Zukünftige Nutzung der Wohnung in der alten Dorfschule

Anhand einer Bildpräsentation wird von der Begehung der Räumlichkeiten in der          alten Dorfschule am 10.02.2021 berichtet und die bau- und denkmalschutzrechtliche Einordnung sowie der Zustand der Heizungs-, Elektro und Sanitärinstallation, die Ermittlung des Sanierungsbedarfs und der Haushaltsansatz 2021 erläutert.

Das Grundstück liegt im Denkmalbereich, das heißt, alle Maßnahmen sind mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen.

Zukünftige Nutzungsmöglichkeiten wurden durch die Ausschussmitglieder erörtert, u.a. übergangsweise Nutzung durch die Schule als Fachräume; Erweiterung der Heimatstube - historischer Schulraum; Gemeindearchiv;

Erarbeitung Nutzungskonzept notwendig; keine weitere Nutzung als Wohnraum;

Hinweis eines Bauausschussmitgliedes: die Beschlusslage der Gemeindevertretung seit 2011 zur weiteren Nutzung der Räumlichkeiten in der alten Dorfschule zu prüfen.

 

Empfehlung: Erstellung des Aufmaßes der Wohnung und Feststellung des                           Sanierungsbedarfs, Hinzuziehung eines Bausachverständigen zur weiteren Planung, Mitteleinstellung in den Haushalt

 

Zustimmung - SozA > einstimmig, BauA > einstimmig