TOP Ö 13: Beschluss zur Annahme zweier Spenden für die Beschaffung von zwei Geschwindigkeitsmessgeräten

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr.: 61-9/21

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die aus Einzelbeträgen resultierende Geldspende

-       für Sildemow in Höhe von 2.500,00 EUR (gemäß anliegender Spenderliste)      

sowie die Geldpende

-       für Gragetopshof in Höhe von 1.200,00 EUR

zur Beschaffung von zwei Geschwindigkeitsmessgeräten anzunehmen.

 

 


Grundsätzlich darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung dieser Aufgaben beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

 

Über die Annahme oder Vermittlung der Spende entscheidet die Gemeindevertretung, soweit die Zuwendung die Wertgrenze von 1.000,00 EUR überschreitet.

 

Der Bürgermeister hat das Angebot von Bürgern entgegengenommen, der Gemeinde zwei aus Einzelbeträgen resultierenden Geldspenden zum Zwecke der Förderung der Unfallverhütung (s. d. § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO) zukommen zu lassen.

 

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen