TOP Ö 3: Information zum Stand des B-Planes Nr. 6 "Strandweg"

 

 


Das Amt bereitet derzeit eine erneute Abwägungsentscheidung zur Satzung zum Bebauungsplan Nr. 6 Wohngebiet „Strandweg“ (gem. Informationsvorlage IV/BV/ 20-1142/2021 vom 26.01.2021) vor.

Derzeit ist ein Gerichtsverfahren anhängig. Das beauftragte Rechtsgutachten gem. Gemeindevertretungsbeschluss vom 11.06.2021 (VO/LV/20-1047/2020) liegt vor und zeigt Handlungsansätze für die Gemeinde auf.

Vorschlag an den Bürgermeister, die Entfernung der beiden Zäune, Tore und Garagen des Anwohners, die die Durchfahrt des Strandweges verhindern, zu veranlassen.

Bei Beschluss des entsprechenden B-Planes muss der derzeitig als Privatstraße ausgewiesene Strandweg als öffentliche Straße ausgewiesen werden.

 

Empfehlung: Das Amt erlässt eine bauordnungsrechtliche Anordnung zur Entfernung der beiden Zäune, Tore und Garagen

 

Zustimmung - SozA > einstimmig, BauA > einstimmig