Sitzung: 08.04.2021 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VO/OS/70-0850/2020
Beschluss Nr.:
37-7/21
Die
Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Brandschutzbedarfsplanung für die
Gemeinde Lambrechtshagen (Version 1.1 vom 7. Juni 2020) mit nachfolgend
aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen:
LF 9+9, HLF
9+9, ELF 3+3 Summe: 42
Einsatzkräfte
1. Rechtslage, Ablauf bis zur Sitzung des
Hauptausschusses am 13.08.2020
Nach § 2 Absatz 1
des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V (BrSchG) haben die Gemeinden
als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz in ihrem
Gebiet sicherzustellen. Dazu gehört es insbesondere, eine
Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und mit den amtsangehörigen sowie
angrenzenden Gemeinden abzustimmen.
Die
Brandschutzbedarfsplanung ist laut § 1 Abs. 5 BrSchG die anhand einer Gefahren-
und Risikoanalyse erarbeitete und an den entsprechenden Schutzzielen
orientierte Planung, die als objektive Grundlage für die Feststellung einer den
örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr
dient. Damit verfügt die Gemeinde über eine fachlich fundierte Basis, von der
sie für ihre weiteren Überlegungen zum abwehrenden Brandschutz ausgehen kann.
Jede
Gemeindevertretung hat die erstellte Brandschutzbedarfsplanung zu beschließen.
Damit bindet sie die Gemeinde bezüglich der Umsetzung der möglicherweise noch
offenen Punkte bei Aufstellung, Ausrüstung und Ausstattung der örtlichen
Feuerwehren. Gleichzeitig erklärt die Gemeinde auch, dass die in der
Brandschutzbedarfsplanung ausgewiesenen Grundsätze für das Gemeindegebiet
ausreichend sind.
Mit der Erarbeitung
der Planung inkl. der Vornahme der erforderlichen Abstimmungen bis zur
Erstellung eines beschlussreifen Dokuments, wurde am 18.07.2017 das
Ingenieurbüro „antwortING Beratende Ingenieure Weber – Schütte – Käser
PartGmbB“ aus Köln beauftragt. Nunmehr liegt das als Version 1.1 bezeichnete
Dokument beschlussreif vor. In diesem wurden in den letzten Wochen noch
Forderungen der Brandschutzdienststelle des Landkreises Rostock zum bisherigen
Entwurf (Version 1.0) eingearbeitet.
2. Nachfolgende Entwicklung bis zur Sitzung des
Hauptausschusses am 28.01.2021
3. Empfehlung des
Hauptausschusses am 28.01.2021 und 18.03.2021
Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung.
Herr Mannke erkundigt sich, ob für die Bergung von Elektrofahrzeugen besondere Werkzeuge oder Hilfsmittel vorzuhalten sind und inwieweit dies mit erhöhten Kosten verbunden ist.
Herr Eschment gibt an, dass derzeit keine Mehrkosten für Hilfsmittel o.ä. zu erwarten sind. Lediglich die Aus- bzw. Weiterbildung der Kameraden ist erforderlich.
Nachdem weitere Fragen gestellt und hinreichend durch Herrn Eschment bzw. den Bürgermeister beantwortet wurden wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung:
12 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |