TOP Ö 9: Beschluss der Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Lambrechtshagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 37-7/21

 

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Brandschutzbedarfsplanung für die Gemeinde Lambrechtshagen (Version 1.1 vom 7. Juni 2020) mit nachfolgend aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen:

 

  • 6.1.3 Besondere Objekte in der Gemeinde
    Der Grafik auf Seite 27 werden hinzugefügt:
    Kategorie gelb:
    - Allershagen, Alte Dorfstraße 11 (Denkmal)
    - Sievershagen, Alt Sievershagen 12 (Denkmal)
    - Sievershagen, Alt Sievershagen 16 (Denkmal)
    - Sievershagen, Alt Sievershagen 28 (Denkmal)
    - Vorweden-Mönkweden, Mönkwedener Weg 5 (Denkmal)
    Kategorie orange:
    - Sievershagen, Alt Sievershagen 16 (Beherbergungsstätte ab 12 Personen)
    Symbole:
    Das Zeichen für den Standort der Feuerwehr ist nordöstlich des gelben Punktes (Standort Kirche mit Pfarrhof) zu versetzen.

 

  • 6.5.4 Personal der Feuerwehr
    Der Bedarf an Personal der Feuerwehr wird mit einer Ausfallreserve in gleicher Stärke festgelegt. Somit ist mit folgendem Kräfteansatz zu rechnen:

LF 9+9,                 HLF 9+9,              ELF 3+3 Summe:              42 Einsatzkräfte

 

  • 6.6.5 Organisatorische Maßnahmen
    Hierunter ist ergänzend aufzunehmen, dass die Gemeinde ein Einstufung als „Feuerwehr mit besonderen Aufgaben“ anstrebt.

 

 


1. Rechtslage, Ablauf bis zur Sitzung des Hauptausschusses am 13.08.2020

Nach § 2 Absatz 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V (BrSchG) haben die Gemeinden als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz in ihrem Gebiet sicherzustellen. Dazu gehört es insbesondere, eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und mit den amtsangehörigen sowie angrenzenden Gemeinden abzustimmen.

Die Brandschutzbedarfsplanung ist laut § 1 Abs. 5 BrSchG die anhand einer Gefahren- und Risikoanalyse erarbeitete und an den entsprechenden Schutzzielen orientierte Planung, die als objektive Grundlage für die Feststellung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr dient. Damit verfügt die Gemeinde über eine fachlich fundierte Basis, von der sie für ihre weiteren Überlegungen zum abwehrenden Brandschutz ausgehen kann.

Jede Gemeindevertretung hat die erstellte Brandschutzbedarfsplanung zu beschließen. Damit bindet sie die Gemeinde bezüglich der Umsetzung der möglicherweise noch offenen Punkte bei Aufstellung, Ausrüstung und Ausstattung der örtlichen Feuerwehren. Gleichzeitig erklärt die Gemeinde auch, dass die in der Brandschutzbedarfsplanung ausgewiesenen Grundsätze für das Gemeindegebiet ausreichend sind.

Mit der Erarbeitung der Planung inkl. der Vornahme der erforderlichen Abstimmungen bis zur Erstellung eines beschlussreifen Dokuments, wurde am 18.07.2017 das Ingenieurbüro „antwortING Beratende Ingenieure Weber – Schütte – Käser PartGmbB“ aus Köln beauftragt. Nunmehr liegt das als Version 1.1 bezeichnete Dokument beschlussreif vor. In diesem wurden in den letzten Wochen noch Forderungen der Brandschutzdienststelle des Landkreises Rostock zum bisherigen Entwurf (Version 1.0) eingearbeitet.

 

2. Nachfolgende Entwicklung bis zur Sitzung des Hauptausschusses am 28.01.2021

  • 6.1.3 Besondere Objekte in der Gemeinde
    Hier wurde ein Beherbergungsbetrieb und die Gebäude laut Denkmalliste des Landkreises Rostock nachgetragen.
  • 6.2.8 Löschwasserversorgung
    Es wurde festgestellt, dass auf dem Ausdruck der Seite 40 die Löschwasserentnahmestellen (24 m³/h) nicht zu erkennen waren. Bitte nutzen Sie ggf. die im Ratsinformationssystem eingestellte farbliche pdf-Version. Die Seiten lassen sich mit dem Acrobat Reader vergrößern und zeigen dann Details.
  • 6.5.4 Personal der Feuerwehr
    Es wurde auf § 12 Abs. 2 der Feuerwehrorganisationsverordnung hingewiesen, wonach für taktische Einheiten (Zug, Gruppe, Staffel, Selbstständiger Trupp) in der Regel eine Personalausfallreserve in gleicher Stärke aufzustellen ist. Das Gutachten stellt 21 Funktionen fest.
  • 6.6.5 Organisatorische Maßnahmen
    Der Hauptausschuss spricht sich für die Einstufung als „Feuerwehr mit besonderen Aufgaben“ aus. Hierzu ist ein Antrag auf Anerkennung beim Landkreis Rostock, Brandschutzdienststelle, zu stellen.

 

3. Empfehlung des Hauptausschusses am 28.01.2021 und 18.03.2021

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung.

 

Herr Mannke erkundigt sich, ob für die Bergung von Elektrofahrzeugen besondere Werkzeuge oder Hilfsmittel vorzuhalten sind und inwieweit dies mit erhöhten Kosten verbunden ist.

Herr Eschment gibt an, dass derzeit keine Mehrkosten für Hilfsmittel o.ä. zu erwarten sind. Lediglich die Aus- bzw. Weiterbildung der Kameraden ist erforderlich.

 

Nachdem weitere Fragen gestellt und hinreichend durch Herrn Eschment bzw. den Bürgermeister beantwortet wurden wird folgender Beschluss gefasst:  

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen