TOP Ö 14: Beschluss -Genehmigung der Eilentscheidungen des Hauptausschusses zur Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes M-V (KiföG M-V) für den Zeitraum 01.08.2004 -31.12.2004, hier: Festlegung des kommunalen Anteils und des Elternbeitrages für die Betreuung von Kindern aus der Gemeinde in Tagespflege und für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. :  11-01/04

Aus Anlass des Inkrafttretens des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (KiföG M-V) zum 01.08.2004 wird folgendes beschlossen:

 

Genehmigung der Eilentscheidungen des Hauptausschusses vom 19.07.2004 zur Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes M-V (KiföG M-V) für den Zeitraum vom 01.08.2004 – 31.12.2004, hier Festlegung des kommunalen Anteils und des Elternbeitrages für die Betreuung von Kindern aus der Gemeinde in Tagespflege und für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

 

 

 


Abstimmung:

14

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen