TOP Ö 3.5: Beratung zum B-Plan Nr. 11 "Pappelallee" der Gemeinde Admannshagen-Bargeshagen

Problembeschreibung/Begründung:

 

Zielstellung für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Ergänzung der Bebauung in der sogenannten zweiten Reihe der Pappelallee.

 

Die erste Reihe der Bebauung ist durch ihre vorhandenen Gebäude prägend. Entsprechend der umliegenden Bebauung sollen in der zweiten Reihe ausschließlich freistehende Einzelhäuser mit maximal einer Wohnung je Wohngebäude entstehen.

 

Bauausschuss:

Laut Information Herrn Meus hat das Amt für Umwelt bereits Einspruch gegen den B-Plan erhoben. Der Betrieb des Schießstandes (Sondergebiet lt. F-Plan) in der Gemeinde kann erheblich beeinträchtigt werden. Es kann mit einer weiteren Verkehrsbelastung des Admannshäger Weges für die Gemeinde gerechnet werden.

 

Empfehlung:

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11 „Pappelallee“ der Gemeinde Admannshagen-Bargeshagen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Abstimmung mit den Nachbargemeinden zuzustimmen.

 

Abstimmung:

0 Ja-Stimmen                                   6 Nein-Stimmen                                            0 Enthaltungen