Sitzung: 30.09.2004 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Bürgermeister informiert zu dem Vorhaben in diesem Gebiet.
Beschluss Nr. :
08-01/04
hier: Planaufstellungsbeschluss
1. Für das Gebiet zwischen Hauptstraße und Nienhäger Weg in Elmenhorst (ehemals Wochenendhausgebiet) soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
1.1 Beseitigung städtebaulicher Missstände durch Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Er- schließung und Entsorgung.
1.2 Entwicklung eines geordneten Wohngebietes mit eingeschossigen Eigenheimen.
1.3 Beachtung der Umweltverträglichkeit: Eingriffsausgleich im Plangeltungsbereich
Der Plangeltungsbereich hat eine Größe von ca. 5,3 ha und umfasst die Flurstücke 146 - 214 und 228 - 234 und Teile der Flurstücke 30/3 der Flur 4 der Gemarkung Elmenhorst.
Der Plangeltungsbereich ist im Flächennutzungsplan als Teilfläche “W 2 - Wohnbaufläche” dargestellt.
Der Plangeltungsbereich hat folgende Grenzen
- im Norden: Hauptstraße
- im Osten: Kleingartenanlage
- im Süden: Nienhäger Weg / Fläche für die Landwirtschaft
- im Westen: Kleingartenanlage
(siehe Zeichnung).
Eine
Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden.
Zur
Sicherung der Planungsziele ist für den Planbereich eine Veränderungssperre zu
beschließen, wonach bauliche Veränderungen (außer Abriss) bis zur Rechtsverbindlichkeit des B-Planes
nicht durchgeführt werden dürfen.
2. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden.
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Architektur- und Planungsbüro Dr. Mohr beauftragt
werden. Die Kostenübernahme durch den Projektentwickler ist vor Planungsbeginn in einem
städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde zu regeln.
Abstimmung:
13 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
1 |
Enthaltung |