TOP Ö 7: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 11, Wohngebiet "Am Dorfteich" östlich vom Friedhof, nördlich vom Wohngebiet "Ahrensholt" in Lichtenhagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 2

Herr Bradler und Herr Meus erklären sich für befangen und nehmen im Zuschauerraum Platz.

Herr Teichert erläutert die Beschlussvorlage. Der Bauausschuss empfiehlt die Zustimmung zu der Beschlussvorlage.

Herr Klimasch weist auf die nochmalige Prüfung der Parzellengröße nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Bau GB hin.

Beschluss Nr. :  04-01/04

hier:                   Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

1.  Die Anregungen aus den Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 11, Wohngebiet “Am Dorfteich”, östlich vom Friedhof, nördlich vom Wohngebiet “Ahrensholt” in Lichtenhagen, hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage 1

2.  Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 11, Wohngebiet “Am Dorfteich”, östlich vom Friedhof, nördlich vom Wohngebiet “Ahrensholt” in Lichtenhagen – Teil A:  Planzeichnung, Teil B: Textliche Festsetzungen, siehe Anlage 2 sowie die Begründung, siehe Anlage 3 - werden in der vorliegenden bzw. vorgetragenen Fassung gebilligt. 

3.  Die Entwürfe des Bebauungsplanes sind nach § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats im Amt Warnow-West, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow, während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

     Die Auslegungszeit legt der Bürgermeister fest.

     Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Entwürfen schriftlich oder während der Dienstzeit zur Niederschrift vorgebracht werden.

     Die Entwürfe stehen auch dem Bürgermeister während der Sprechstunden zur Verfügung.

4.  Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden.

     Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB  und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt im Zeitraum der öffentlichen Auslegung.

     Die Nachbargemeinden und die Träger öffentlicher Belange erhalten die Entwürfe zugeschickt.


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltung