Sitzung: 25.03.2021 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Herr Gotham äußert
sich im Auftrag von Bürgern, die an der Sitzung nicht teilnehmen können: Der
Investor für das Wohngebiet „An der Festwiese“ droht das Regenrückhaltebecken
zuzuschütten. Ist er dazu berechtigt?
Der Bürgermeister:
Das Regenrückhaltebecken wurde nicht an die Gemeinde oder den Verband
rückübertragen, so dass es sich noch im Eigentum des Investors befindet. Die Klärung
des Sachverhalts hat Frau Wüstenberg (Amt Warnow-West) übernommen.
Außerdem wird durch
Herrn Gotham darauf hingewiesen, dass die angrenzende Streuobstwiese
(Naturausgleichmaßnahme) laut Vorgaben im B-Plan einmal jährlich zu mähen ist,
was nicht erfolgt.
Ein Bürger
beschwert sich über die Akustik im Sitzungssaal und die Beschränkung der
Teilnehmerzahl für die Gemeindevertretersitzungen auf Grund der
Corona-Pandemie. Er beantragt für die Gemeindevertretersitzung am 06.05.2021,
wenn die Schulplanung und das Gemeindeentwicklungskonzept auf der Tagesordnung
stehen, eine Übertragung durch Live-Stream oder Videoübertragung in den kleinen
Sitzungsraum, um eine größere Bürgerbeteiligung zu ermöglichen.
Der Bürgermeister:
An einer Lösung für die Verbesserung der Akustik wird gearbeitet. Einer
Übertragung durch Live-Stream konnte aus Kostengründen nicht zugestimmt werden.
Um digitale Übertragungsmedien nutzen zu können, muss zunächst die
Geschäftsordnung geändert werden.
Herr Schersch
findet eine Begrenzung der Teilnehmerzahl für die öffentlichen Sitzungen nicht
gut. Aus seiner Sicht könnten auf Grundlage des Hygienekonzeptes und der
Vorgaben der Corona-Verordnung mindestens weitere 20-30 Teilnehmer zugelassen
werden.
Der Bürgermeister
beruft sich auf die Empfehlung des Städte- und Gemeindetages, die
Teilnehmerzahl für Sitzungen kommunaler Gremien während der Corona-Pandemie auf
25 zu begrenzen.
Herr E. Rosenkranz
stellt den Antrag, die nächste Gemeindevertretersitzung in der Sporthalle in
Lichtenhagen abzuhalten, damit alle interessierten Bürger teilnehmen können.
Auch sollte Bürgern, die nicht in der Gemeinde wohnen, kein Einlass gewährt
werden.
Der Bürgermeister
prüft, inwieweit eine Ausweitung der Teilnehmerzahl für Sitzungen kommunaler
Gremien während der Corona-Pandemie vertretbar ist.
Herr Dr. Hornickel
erkundigt sich, ob der Bürgermeister ein Angebot erhalten hat, in dem die
Möglichkeit eröffnet wurde, die Gemeindevertreter im kleinen Sitzungssaal tagen
zu lassen und die Bürger im großen Sitzungssaal durch digitale Übertragung
teilnehmen zu lassen. Der Bürgermeister bejaht die Anfrage. Das Angebot wurde
aus Kostengründen (600 Euro) abgelehnt.
Frau Ortmann
informiert, dass dem Finanzausschuss ein Angebot für ein Konferenzsystem
vorlag. Allerdings konnten die nötigen 22.000 Euro bei der angespannten
Haushaltslage nicht aufgebracht werden. Es wird nach Lösungen gesucht.
Herr Gotham bittet
um Prüfung, ob es statthaft ist, dass der Weiher bei sinkendem
Grundwasserspiegel leergepumpt und in die Ostsee abgeleitet wird.
Herr Gotham äußert
sich im Auftrag von Bürgern, die an der Sitzung nicht teilnehmen können: Der
Investor für das Wohngebiet „An der Festwiese“ droht das Regenrückhaltebecken
zuzuschütten. Ist er dazu berechtigt?
Der Bürgermeister:
Das Regenrückhaltebecken wurde nicht an die Gemeinde oder den Verband
rückübertragen, so dass es sich noch im Eigentum des Investors befindet. Die
Klärung des Sachverhalts hat Frau Wüstenberg (Amt Warnow-West) übernommen.
Außerdem wird durch
Herrn Gotham darauf hingewiesen, dass die angrenzende Streuobstwiese
(Naturausgleichmaßnahme) laut Vorgaben im B-Plan einmal jährlich zu mähen ist,
was nicht erfolgt.
Ein Bürger
beschwert sich über die Akustik im Sitzungssaal und die Beschränkung der
Teilnehmerzahl für die Gemeindevertretersitzungen auf Grund der
Corona-Pandemie. Er beantragt für die Gemeindevertretersitzung am 06.05.2021,
wenn die Schulplanung und das Gemeindeentwicklungskonzept auf der Tagesordnung
stehen, eine Übertragung durch Live-Stream oder Videoübertragung in den kleinen
Sitzungsraum, um eine größere Bürgerbeteiligung zu ermöglichen.
Der Bürgermeister:
An einer Lösung für die Verbesserung der Akustik wird gearbeitet. Einer
Übertragung durch Live-Stream konnte aus Kostengründen nicht zugestimmt werden.
Um digitale Übertragungsmedien nutzen zu können, muss zunächst die
Geschäftsordnung geändert werden.
Herr Schersch
findet eine Begrenzung der Teilnehmerzahl für die öffentlichen Sitzungen nicht
gut. Aus seiner Sicht könnten auf Grundlage des Hygienekonzeptes und der
Vorgaben der Corona-Verordnung mindestens weitere 20-30 Teilnehmer zugelassen
werden.
Der Bürgermeister
beruft sich auf die Empfehlung des Städte- und Gemeindetages, die
Teilnehmerzahl für Sitzungen kommunaler Gremien während der Corona-Pandemie auf
25 zu begrenzen.
Herr E. Rosenkranz
stellt den Antrag, die nächste Gemeindevertretersitzung in der Sporthalle in
Lichtenhagen abzuhalten, damit alle interessierten Bürger teilnehmen können.
Auch sollte Bürgern, die nicht in der Gemeinde wohnen, kein Einlass gewährt
werden.
Der Bürgermeister
prüft, inwieweit eine Ausweitung der Teilnehmerzahl für Sitzungen kommunaler
Gremien während der Corona-Pandemie vertretbar ist.
Herr Dr. Hornickel
erkundigt sich, ob der Bürgermeister ein Angebot erhalten hat, in dem die
Möglichkeit eröffnet wurde, die Gemeindevertreter im kleinen Sitzungssaal tagen
zu lassen und die Bürger im großen Sitzungssaal durch digitale Übertragung
teilnehmen zu lassen. Der Bürgermeister bejaht die Anfrage. Das Angebot wurde
aus Kostengründen (600 Euro) abgelehnt.
Frau Ortmann
informiert, dass dem Finanzausschuss ein Angebot für ein Konferenzsystem
vorlag. Allerdings konnten die nötigen 22.000 Euro bei der angespannten
Haushaltslage nicht aufgebracht werden. Es wird nach Lösungen gesucht.
Herr Gotham bittet
um Prüfung, ob es statthaft ist, dass der Weiher bei sinkendem
Grundwasserspiegel leergepumpt und in die Ostsee abgeleitet wird.