TOP Ö 3: Einwohnerfragestunde

 

 


Herr Gotham äußert sich im Auftrag von Bürgern, die an der Sitzung nicht teilnehmen können: Der Investor für das Wohngebiet „An der Festwiese“ droht das Regenrückhaltebecken zuzuschütten. Ist er dazu berechtigt?

Der Bürgermeister: Das Regenrückhaltebecken wurde nicht an die Gemeinde oder den Verband rückübertragen, so dass es sich noch im Eigentum des Investors befindet. Die Klärung des Sachverhalts hat Frau Wüstenberg (Amt Warnow-West) übernommen.

 

Außerdem wird durch Herrn Gotham darauf hingewiesen, dass die angrenzende Streuobstwiese (Naturausgleichmaßnahme) laut Vorgaben im B-Plan einmal jährlich zu mähen ist, was nicht erfolgt.

 

Ein Bürger beschwert sich über die Akustik im Sitzungssaal und die Beschränkung der Teilnehmerzahl für die Gemeindevertretersitzungen auf Grund der Corona-Pandemie. Er beantragt für die Gemeindevertretersitzung am 06.05.2021, wenn die Schulplanung und das Gemeindeentwicklungskonzept auf der Tagesordnung stehen, eine Übertragung durch Live-Stream oder Videoübertragung in den kleinen Sitzungsraum, um eine größere Bürgerbeteiligung zu ermöglichen.

Der Bürgermeister: An einer Lösung für die Verbesserung der Akustik wird gearbeitet. Einer Übertragung durch Live-Stream konnte aus Kostengründen nicht zugestimmt werden. Um digitale Übertragungsmedien nutzen zu können, muss zunächst die Geschäftsordnung geändert werden.

 

Herr Schersch findet eine Begrenzung der Teilnehmerzahl für die öffentlichen Sitzungen nicht gut. Aus seiner Sicht könnten auf Grundlage des Hygienekonzeptes und der Vorgaben der Corona-Verordnung mindestens weitere 20-30 Teilnehmer zugelassen werden.

Der Bürgermeister beruft sich auf die Empfehlung des Städte- und Gemeindetages, die Teilnehmerzahl für Sitzungen kommunaler Gremien während der Corona-Pandemie auf 25 zu begrenzen.

 

Herr E. Rosenkranz stellt den Antrag, die nächste Gemeindevertretersitzung in der Sporthalle in Lichtenhagen abzuhalten, damit alle interessierten Bürger teilnehmen können. Auch sollte Bürgern, die nicht in der Gemeinde wohnen, kein Einlass gewährt werden.

 

Der Bürgermeister prüft, inwieweit eine Ausweitung der Teilnehmerzahl für Sitzungen kommunaler Gremien während der Corona-Pandemie vertretbar ist.

 

 

Herr Dr. Hornickel erkundigt sich, ob der Bürgermeister ein Angebot erhalten hat, in dem die Möglichkeit eröffnet wurde, die Gemeindevertreter im kleinen Sitzungssaal tagen zu lassen und die Bürger im großen Sitzungssaal durch digitale Übertragung teilnehmen zu lassen. Der Bürgermeister bejaht die Anfrage. Das Angebot wurde aus Kostengründen (600 Euro) abgelehnt.

 

Frau Ortmann informiert, dass dem Finanzausschuss ein Angebot für ein Konferenzsystem vorlag. Allerdings konnten die nötigen 22.000 Euro bei der angespannten Haushaltslage nicht aufgebracht werden. Es wird nach Lösungen gesucht.

 

Herr Gotham bittet um Prüfung, ob es statthaft ist, dass der Weiher bei sinkendem Grundwasserspiegel leergepumpt und in die Ostsee abgeleitet wird.

 

Herr Gotham äußert sich im Auftrag von Bürgern, die an der Sitzung nicht teilnehmen können: Der Investor für das Wohngebiet „An der Festwiese“ droht das Regenrückhaltebecken zuzuschütten. Ist er dazu berechtigt?

Der Bürgermeister: Das Regenrückhaltebecken wurde nicht an die Gemeinde oder den Verband rückübertragen, so dass es sich noch im Eigentum des Investors befindet. Die Klärung des Sachverhalts hat Frau Wüstenberg (Amt Warnow-West) übernommen.

 

Außerdem wird durch Herrn Gotham darauf hingewiesen, dass die angrenzende Streuobstwiese (Naturausgleichmaßnahme) laut Vorgaben im B-Plan einmal jährlich zu mähen ist, was nicht erfolgt.

 

Ein Bürger beschwert sich über die Akustik im Sitzungssaal und die Beschränkung der Teilnehmerzahl für die Gemeindevertretersitzungen auf Grund der Corona-Pandemie. Er beantragt für die Gemeindevertretersitzung am 06.05.2021, wenn die Schulplanung und das Gemeindeentwicklungskonzept auf der Tagesordnung stehen, eine Übertragung durch Live-Stream oder Videoübertragung in den kleinen Sitzungsraum, um eine größere Bürgerbeteiligung zu ermöglichen.

Der Bürgermeister: An einer Lösung für die Verbesserung der Akustik wird gearbeitet. Einer Übertragung durch Live-Stream konnte aus Kostengründen nicht zugestimmt werden. Um digitale Übertragungsmedien nutzen zu können, muss zunächst die Geschäftsordnung geändert werden.

 

Herr Schersch findet eine Begrenzung der Teilnehmerzahl für die öffentlichen Sitzungen nicht gut. Aus seiner Sicht könnten auf Grundlage des Hygienekonzeptes und der Vorgaben der Corona-Verordnung mindestens weitere 20-30 Teilnehmer zugelassen werden.

Der Bürgermeister beruft sich auf die Empfehlung des Städte- und Gemeindetages, die Teilnehmerzahl für Sitzungen kommunaler Gremien während der Corona-Pandemie auf 25 zu begrenzen.

 

Herr E. Rosenkranz stellt den Antrag, die nächste Gemeindevertretersitzung in der Sporthalle in Lichtenhagen abzuhalten, damit alle interessierten Bürger teilnehmen können. Auch sollte Bürgern, die nicht in der Gemeinde wohnen, kein Einlass gewährt werden.

 

Der Bürgermeister prüft, inwieweit eine Ausweitung der Teilnehmerzahl für Sitzungen kommunaler Gremien während der Corona-Pandemie vertretbar ist.

 

 

Herr Dr. Hornickel erkundigt sich, ob der Bürgermeister ein Angebot erhalten hat, in dem die Möglichkeit eröffnet wurde, die Gemeindevertreter im kleinen Sitzungssaal tagen zu lassen und die Bürger im großen Sitzungssaal durch digitale Übertragung teilnehmen zu lassen. Der Bürgermeister bejaht die Anfrage. Das Angebot wurde aus Kostengründen (600 Euro) abgelehnt.

 

Frau Ortmann informiert, dass dem Finanzausschuss ein Angebot für ein Konferenzsystem vorlag. Allerdings konnten die nötigen 22.000 Euro bei der angespannten Haushaltslage nicht aufgebracht werden. Es wird nach Lösungen gesucht.

 

Herr Gotham bittet um Prüfung, ob es statthaft ist, dass der Weiher bei sinkendem Grundwasserspiegel leergepumpt und in die Ostsee abgeleitet wird.