TOP Ö 1: Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

 

 


Der Bürgermeister eröffnet die 10. öffentliche/nicht öffentliche Gemeindevertretersitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Es sind 14 von 15 Gemeindevertretern anwesend. Damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.