TOP Ö 8: Beschluss zur Annahme einer Spende

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr.: 32-7/21

Die Gemeindevertretung beschließt, die Spende von der Firma ABG Brodersdorf KG in Höhe von 1.000,00€ zum Zwecke der Förderung des Brandschutzes anzunehmen.

 

In § 44 Abs. 4 KV M-V ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen geregelt worden.

 

Grundsätzlich darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung dieser Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur noch durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung der Spende entscheidet die Gemeindevertretung, soweit die Zuwendung die Wertgrenze von 1.000,00 EUR überschreitet. Entscheidungen von 100,00 EUR bis höchstens 1.000 EUR hat die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss und Entscheidungen unter 100,00 EUR auf den Bürgermeister übertragen.

 

Der Bürgermeister hat das Angebot von der Firma ABG Brodersdorf KG entgegengenommen, der Gemeinde eine Spende in Höhe von 1.000,00 € für die Freiwillige Feuerwehr Pölchow zukommen zu lassen. Aus diesem Grund muss die Gemeindevertretung über die Annahme der Spende entscheiden.

 


Frau van den Berg Redepenning erklärt, dass das Lohnunternehmen, dass für sie arbeitet hier der Spender ist. Weitere Fragen werden nicht gestellt.

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen