TOP Ö 4: Billigung des Protokolls der letzten Gemeindevertretersitzung, Protokollkontrolle

 

 


Das Protokoll der vergangenen Sitzung wird von Herrn Wilken und Frau van den Berg Redepenning in mehreren Punkten beanstandet.

Daraufhin erfolgt die Änderung des Protokolls vom 17.11.2020 wie nachstehend aufgeführt:

 

Zu Punkt 6 „Sozialausschuss“ Absätze 4 und 5 werden wie folgt ersetzt:

 

Der Gemeindeverein will einen Überlassungsvertrag erstellen und diesen Entwurf an das Amt und die Gemeindevertretung zur Diskussion und Prüfung übergeben.

 

Herr Dr. Bull stellt fest, dass einige Unstimmigkeiten mit dem Nutzungsvertrag des Gebäudes gibt. Es gilt zu prüfen, wie damit umgegangen werden soll. Hier müssen Lösungsvorschläge erarbeitet werden.

 

Zu Punkt 6 „Bauausschuss“ Absatz 1

 

Zur Erschließung zusätzlicher Grundstücke sind Gelder im kommunalen Haushalt eingeplant. Die Prüfung von städtebaulichen Verträgen sollte berücksichtigt werden. Der Bauausschuss weist darauf hin, dass bei Einbeziehung von Privatflächen eine Kostenbeteiligung der Begünstigten mittels städtebaulichen Vertrages verhandelt werden sollte. Nach Schaffung des Baurechts ist dies nicht mehr möglich.

 

Zu Punkt 6 „Bauausschuss“ Anstrich 10 1. Absatz wird ergänzt:

 

Übertragung des Objektes Gutshaus einschließlich Parkgelände an einen Verein/Träger wurde diskutiert. Diese Übertragung wäre eine Unterwertveräußerung, dies ist laut Aussage der Bürgermeisterin nicht möglich. Nach ihrer Aussage muss das Gebäude zwingend zum vollen Wert veräußert werden.

Herr Wilken hat darauf hingewiesen, dass es eine Durchführungsverordnung zur Unterwertveräußerung gibt und ist wiederholt im Einzelnen auf die Voraussetzungen eingegangen und gefragt, ob diese mit der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde im Einzelnen besprochen worden sind und hat angeregt, nochmals, wie vom Bauausschuss angeregt, einen persönlichen Termin mit der Rechtsaufsichtsbehörde durchführen zu können.

 

Nach erfolgter Änderung wie zuvor beschrieben wird das Protokoll gebilligt.