TOP Ö 8: Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Beschluss Nr.: 36-7/21

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV

M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2016.

 

 


Herr Kutschke erklärt sich gemäß § 24 Abs. 1 KV M-V für befangen, er rückt vom Tisch ab  und wirkt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mit. Er übergibt Herrn Eschment, 1. stellv. Bürgermeister, die Sitzungsleitung. 

Nach kurzer Erläuterung wird folgender Beschluss gefasst:

 

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

Nach der Abstimmung übernimmt Herr Kutschke wieder die Sitzungsleitung.