Sitzung: 08.04.2021 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: VO/FV/70-0891/2020
Beschluss Nr.:
35-7/21
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen stellt den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.
Dezember 2016
i. d. F. vom 30.11.2020 fest.
Der ausgewiesene
und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 171.788,07 EUR wird gemäß
§ 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.
Bilanzsumme per
31.12.2016 19.214.705,15
EUR
Eigenkapital per
31.12.2016 13.137.486,67 EUR
Jahresergebnis in
der Ergebnisrechnung 2016 (Nr.37) 171.788,07 EUR
Finanzmittelüberschuss/-
Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2016 (Nr. 42) -309.570,92 EUR
Der
Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 i. d. F. vom 23. Juli 2019 GemHVO-Doppik
ist gegeben
Nach kurzer Erläuterung durch Herrn Kutschke, ergänzt Herr
Eschment.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 30.11.2020 den Jahresabschluss der
Gemeinde Lambrechtshagen zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG geprüft. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und
seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss incl.
Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage
beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen
geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des
Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den
Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom 30.11.2020
festzustellen.
Nachdem auch hier
mehrere Fragen von Herrn Baade von Herrn Kutschke und Herrn Eschment
beantwortet wurden wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung:
11 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
1 |
Enthaltungen |