TOP Ö 7: Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Lambrechtshagen zum 31. Dezember 2016

Beschluss Nr.: 35-7/21

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2016
i. d. F. vom 30.11.2020 fest.

Der ausgewiesene und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 171.788,07 EUR wird gemäß
§ 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Bilanzsumme per 31.12.2016                                                                                    19.214.705,15 EUR

 

Eigenkapital per 31.12.2016                                                                                  13.137.486,67 EUR

 

Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2016 (Nr.37)                        171.788,07 EUR

 

Finanzmittelüberschuss/- Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2016 (Nr. 42)                                                                         -309.570,92 EUR

 

Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 i. d. F. vom 23. Juli 2019 GemHVO-Doppik ist gegeben

 


Nach kurzer Erläuterung durch Herrn Kutschke, ergänzt Herr Eschment.


Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 30.11.2020 den Jahresabschluss der Gemeinde Lambrechtshagen zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss incl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom 30.11.2020 festzustellen.

 

Nachdem auch hier mehrere Fragen von Herrn Baade von Herrn Kutschke und Herrn Eschment beantwortet wurden wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen