TOP Ö 14: Beschluss über die Weitergeltung der Optionserklärung gegenüber des Finanzamtes zur Anwendung des Umsatzsteuerrechts (§27 Abs. 22 UStG) aus dem Jahr 2016

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr.: 30-6/20

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf beschließt mit Bezug auf den Beschluss Nr. 73-14/16, dass die Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt gemäß § 27 Abs. 22 UStG auch für sämtliche Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 01. Januar 2023 ausgeführt werden, weiterhin gelten soll.

 


Durch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) im Jahr 2015 wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechtes (jPöR) neu gefasst und damit die Erhebung der Umsatzsteuer auf bestimmte Einnahmen der jPöR ab dem 1. Januar 2017 neu geregelt. Durch eine Übergangsregelung nach § 27 Abs. 22 UStG war es den jPöR möglich, gegenüber dem Finanzamt zu erklären, das neue Recht erst ab Januar 2021 anwenden zu wollen. Gemäß Beschluss Nr. 73-14/16 der Gemeindevertretung Ziesendorf, wurde eine derartige Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben.

 

Mit der Corona-Pandemie bedingten Einführung des Absatzes 22a in das UStG gilt die Optionserklärung nunmehr auch für alle Leistungen nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 1. Januar 2023. Eine erneute Erklärung gegenüber dem Finanzamt muss nicht abgegeben werden.

 

Zur Angleichung der Beschlusslage an die Gesetzesänderung wird die Fassung des vorgelegten Beschlusses erforderlich.

 

Herr Elgeti erläutert die Zusammenhänge und erklärt, dass diese Erklärung gegenüber dem Finanzamt jederzeit mit Beschluss zurückgenommen werden kann. Dies könnte erforderlich werden, wenn größere Vorhaben fertig gestellt werden und Leistungen aufgrund privatrechtlicher Verträge abgerechnet werden. Hier wäre dann die USt fällig. Er weist darauf hin, dass bei Unterbrechung dieser Option die Möglichkeiten zur Steuerbefreiung endgültig sind.

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen