Sitzung: 03.12.2020 Gemeindevertretung Papendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VO/BV/30-0890/2020
Beschluss Nr.:
51-8/20
Die
Gemeindevertretung beschließt eine/n außerplanmäßige/n Aufwand/Ausgabe zur
Bildung einer Rückstellung für 2 Normenkontrollanträge bezüglich der 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Sedansberg“ siehe Anlage.
Beim OVG
Greifswald sind 2 Normenkontrollklagen zur Feststellung der Unwirksamkeit der
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Sedansberg“ anhängig, die in den
Bauausschüssen vom 4.2.2020, 8.9.2020 und zuletzt am 10.11.2020 thematisiert
wurden.
Die Prozesskosten
hat Prof. Dr. Simoneit geschätzt, siehe Anlage. Der Ausgang beider Verfahren
ist ungewiss, Prozessrisiko: jeweils 50%.
Je Klageverfahren
sind - unter Berücksichtigung bereits beglichener Rechnungen - Rückstellungen
in Höhe von ca. 5.700 EUR, insgesamt 11.400 EUR zu bilden, wofür eine
außerplanmäßige Ausgabe im Jahr der Anhängigkeit der Klage (also in 2020) zu
beschließen ist. In der Haushaltsplanung für 2020 im Jahr 2019 war der Aufwand
nicht vorhersehbar, zudem ist dieser unabweisbar. Zur Deckung der 11.400,00 EUR
sind in dem Sachkonto 6110. 54421 Minderaufwendungen, da die Kreisumlage
gesenkt wurde.
(Außerplanmäßige
Aufwendungen oder Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und
unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist gem. § 50 (1) KV
M-V.)
Rückstellung |
Dr. Bachmann |
Dr. Heuer |
ges. |
Anwalt |
5.000,00 |
5.000,00 |
10.000,00 |
Gericht |
1.380,00 |
1.380,00 |
2.760,00 |
bereits beglichen |
- 688,00 |
- 688,00 |
- 1.376,00 |
|
5.692,00 |
5.692,00 |
11.384,00 |
gerundet |
|
|
11.400,00 |
Abstimmung:
11 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |