TOP Ö 13: Beschluss einer außerplanmäßigen Ausgabe für die Bildung einer Rückstellung aufgrund der 2 Normenkontrollverfahren Sedansberg

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 51-8/20

 

Die Gemeindevertretung beschließt eine/n außerplanmäßige/n Aufwand/Ausgabe zur Bildung einer Rückstellung für 2 Normenkontrollanträge bezüglich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Sedansberg“ siehe Anlage.

 


Beim OVG Greifswald sind 2 Normenkontrollklagen zur Feststellung der Unwirksamkeit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Sedansberg“ anhängig, die in den Bauausschüssen vom 4.2.2020, 8.9.2020 und zuletzt am 10.11.2020 thematisiert wurden.

Die Prozesskosten hat Prof. Dr. Simoneit geschätzt, siehe Anlage. Der Ausgang beider Verfahren ist ungewiss, Prozessrisiko: jeweils 50%.

Je Klageverfahren sind - unter Berücksichtigung bereits beglichener Rechnungen - Rückstellungen in Höhe von ca. 5.700 EUR, insgesamt 11.400 EUR zu bilden, wofür eine außerplanmäßige Ausgabe im Jahr der Anhängigkeit der Klage (also in 2020) zu beschließen ist. In der Haushaltsplanung für 2020 im Jahr 2019 war der Aufwand nicht vorhersehbar, zudem ist dieser unabweisbar. Zur Deckung der 11.400,00 EUR sind in dem Sachkonto 6110. 54421 Minderaufwendungen, da die Kreisumlage gesenkt wurde.

(Außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist gem. § 50 (1) KV M-V.)

Rückstellung

 Dr. Bachmann

 Dr. Heuer

 ges.

 Anwalt

             5.000,00  

     5.000,00  

    10.000,00  

 Gericht

             1.380,00  

     1.380,00  

      2.760,00  

 bereits beglichen

-               688,00  

-       688,00  

-     1.376,00  

 

             5.692,00  

     5.692,00  

    11.384,00  

 gerundet

 

 

    11.400,00  

 

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen