TOP Ö 7: Zustimmung zu den Wahlvorschlägen für die Funktionen der Gemeindewehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Lambrechtshagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss Nr.: 33-6/20

 

Die Gemeindevertretung stimmt den Wahlvorschlägen für folgende Funktionen der Gemeindewehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Lambrechtshagen und somit der Wahl zu:

 

Funktion

Wahlvorschlag

Gemeindewehrführer

Sebastian Rusik

stellv. Gemeindewehrführer

Robert Eschment

 

 

 


Auf Grund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung erklärt sich Herr Eschment für diesen Tagesordnungspunkt für befangen und wirkt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mit. Er nimmt im Zuschauerbereich Platz.

 

 

Die Gemeindewehrführung einer Feuerwehr wird gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) aus der Mitte der aktiven Mitglieder für sechs Jahre gewählt. Da die letzte reguläre Wahl im März 2015 stattfand, endet nun die Wahlzeit im März 2021 und es muss neu gewählt werden.

Die Wahl soll auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr, voraussichtlich im Februar nächsten Jahres stattfinden.

Für den Gemeindewehrführer sowie die des Stellvertreters wurde je ein Wahlvorschlag der Kameraden eingereicht:

·         Sebastian Rusik, amtierender Gemeindewehrführer und

·         Robert Eschment; amtierender stellv. Gemeindewehrführer

Nach § 12 Abs. 2 BrSchG unterliegt die Wählbarkeit mehreren Voraussetzungen, welche anliegend aufgelistet wurden. Im Ergebnis wird festgestellt, dass beide Kameraden die Voraussetzungen erfüllen und somit wählbar sind.

 

Die Wahl der Gemeindewehrführung bedarf gemäß § 12 Abs. 1, Satz 3 BrSchG M-V in Verbindung mit dem einschlägigen Kommentar der Zustimmung der Gemeindevertretung, die mithin ein erhebliches Mitspracherecht bei der Auswahl der Führungspersönlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr hat (Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung).

Wird die Zustimmung Ihrerseits nicht erteilt, so muss die Freiwillige Feuerwehr neue Wahlvorschläge erarbeiten.

 

Herr Kutschke, erläutert die Wahlvorschläge. Einige Fragen zum Prozedere werden sowohl von Herrn Kutschke, als auch von Frau Born hinreichend beantwortet, so dass anschließend folgender Beschluss gefasst wird:

 

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen