Sitzung: 03.12.2020 Gemeindevertretung Papendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VO/OS/30-0872/2020
Beschluss Nr.:
53-8/20
Die Gemeindevertretung stimmt der
Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Papendorf zu.
Der Gemeindewehrführer einer Feuerwehr wird gemäß § 12 Abs. 1 des
Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die
Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) aus der Mitte der aktiven
Mitglieder für sechs Jahre gewählt. Die letzte Wahl fand, auf Grund des
Rücktritts von Herrn Mike Wiedow, am 08.05.2015 statt, so dass die Wahlzeit am
07.05.2021 endet. Da Wahlen grundsätzlich auf der Jahreshauptversammlung
erfolgen sollen, verschiebt sich diese nun auf den Anfang des kommenden Jahres.
Die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr wird voraussichtlich am
09.01.2021 veranstaltet werden.
Für die Position des Gemeindewehrführers wurde ein Wahlvorschlag der
Kameraden eingereicht:
Marcus Mahrdt;
amtierender Gemeindewehrführer
Nach § 12 Abs. 2
BrSchG unterliegt die Wählbarkeit folgenden Voraussetzungen:
Der Kamerad muss |
Marcus Mahrdt |
- mindestens
vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehören, |
- ist
seit 30.11.1999 Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr, |
- die
persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzen, |
- im
Führungszeugnis befinden sich keine Eintragungen; ebenfalls steht Herr Mahrdt
für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein. |
- für
das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht haben oder bei Annahme der Wahl zur
Teilnahme verpflichten und |
- Gruppenführer:
26.08.2005 - Leiter
einer Feuerwehr: 26.04.2013 - Zugführer:
25.11.2011 - Verbandsführer:
20.12.2019 |
- das
59. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. |
- Herr
Mahrdt ist 37 Jahre alt. |
Im Ergebnis wird festgestellt, dass der Kamerad die Voraussetzungen
erfüllt und somit wählbar ist.
Die Wahl des Gemeindewehrführers bedarf gemäß § 12 Abs. 1, Satz 3 BrSchG
M-V in Verbindung mit dem einschlägigen Kommentar der Zustimmung der
Gemeindevertretung, die mithin ein erhebliches Mitspracherecht bei der Auswahl
der Führungspersönlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr hat (Stärkung der
kommunalen Selbstverwaltung).
Wird die Zustimmung Ihrerseits nicht erteilt, so muss die Freiwillige
Feuerwehr neue Wahlvorschläge erarbeiten.
Abstimmung:
11 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |