Sitzung: 03.12.2020 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Vorlage: IV/BV/20-1131/2020
Allen
Gemeindevertretern wurde die Schulstandortanalyse durch den Bürgermeister zur
Kenntnis gegeben. Eine Information des Amtes dazu liegt vor.
Herr Dr. Hornickel
sieht es weiterhin als dringlich an, eine Sozialausschusssitzung einzuberufen,
um eine Empfehlung zur Schulstandortanalyse und zur Verkehrsplanung in
Lichtenhagen abzugeben.
Herr Gotham sieht
es nicht als alleinige Sache des Sozialausschusses an, eine Empfehlung zu
erarbeiten. Genauso bedeutend sind die Empfehlungen des Bauausschusses und des
Finanzausschusses. Er spricht sich für den Schulerweiterungsbau bzw.
Schulneubau am alten Standort aus. Die Umverlegung des Kunstrasenplatzes auf eine
2000 m² kleinere Fläche mit dem Schaffen einer zweiten Infrastruktur mit
Umkleidekabinen, Duschen und Parkplätzen erachtet er als nicht sinnvoll. Zudem
es fraglich ist, ob die Gemeinde einen weiteren Kunstrasenplatz gefördert
bekommt. Seines Erachtens handelt es sich um eine Gefälligkeitsanalyse.
Herr Ibendorf gibt
die Kosten zu bedenken. Von den drei zu betrachtenden Varianten ist eine
Variante erheblich (im Millionenbereich) günstiger.
Herr Gotham fehlen
Aussagen zum Hort. Auch steht die Frage im Raum, warum das Grundstück am alten
Schulstandort erworben wurde. Wenn die Arbeitsgruppe Schule Empfehlungen
ausspricht, sollte die Befangenheit von Arbeitsgruppenmitgliedern beachtet
werden.
Herr Lange stellt
den Antrag, Frau Manja Lange das Rederecht zu erteilen. Der Bürgermeister
erteilt Frau Lange das Wort. Frau Lange appelliert an die Gemeindevertreter -
bei allen Unklarheiten und Schwierigkeiten bei der Schulentwicklung – den
Stellenwert von Bildung zu bedenken.
Der Bürgermeister
erinnert die Gemeindevertreter daran, dass zu jedem TOP nur zwei Wortmeldungen
eines jeden Gemeindevertreters laut Geschäftsordnung zulässig sind.
Die Nachfrage von
Herrn Grimnitz, ob die Laufstrecke erneuert wird, bejaht der Bürgermeister.
Herr Tietböhl
möchte die Kostenfrage nicht so einfach abgetan wissen, denn jeder
Gemeindevertreter ist verpflichtet Schaden von der Gemeinde abzuwenden
Herr Dr. Hornickel
pflichtet ihm bei. Es sei wichtig, sich um das Wohl der Gemeinde zu kümmern. Da
die Unterhaltung der Schule eine Pflichtaufgabe der Gemeinde ist, muss sich an
Gesetzesregelungen gehalten werden. Durch den neuen Schulstandort würden die
nötige Dreizügigkeit aufgrund der steigenden Schülerzahlen, die Inklusion, die
Schulsozialarbeit und der Hort Berücksichtigung finden können. Nach seinen
Informationen stehen im nächsten Jahr ausreichend Fördermittel für Schulen zur
Verfügung. In der Empfehlung des Sozialausschusses werden auch Aussagen zu den
Kosten getätigt werden.
Herr Meus stellt
die Fakten nochmal klar dar: Die Gemeinde möchte die Schule auf das
höchstmögliche Bildungsniveau stellen. Eine Dreizügigkeit ist am alten Standort
nicht umsetzbar. Jetzt sollte die Gemeinde prüfen, ob eine Finanzierung von
mindestens 10 Millionen EUR aufgestellt werden kann. Ohne Finanzierung wird
keine Baugenehmigung und keine Fördermittelzusage erteilt werden.
Herr Ibendorf
erinnert daran, dass ein Bestandteil des Beschlusses zur Schulstandortanalyse
(Tischvorlage Gemeindevertretersitzung am 11.06.2020) auch die Ermittlung des
Kostenrahmens war.
Der Bürgermeister:
Es steht außer Frage, dass für die Schule etwas getan werden muss. 2019 sind 18
Kinder in der Gemeinde geboren, dieses Jahr sind es bereits über 30 Kinder, so
dass jetzt schon ein Anstieg der Schülerzahlen vorhersehbar ist.