TOP Ö 8.1: Information zur Standortanalyse Neubau Grundschule in Lichtenhagen

 

 


Allen Gemeindevertretern wurde die Schulstandortanalyse durch den Bürgermeister zur Kenntnis gegeben. Eine Information des Amtes dazu liegt vor.

 

Herr Dr. Hornickel sieht es weiterhin als dringlich an, eine Sozialausschusssitzung einzuberufen, um eine Empfehlung zur Schulstandortanalyse und zur Verkehrsplanung in Lichtenhagen abzugeben.

 

Herr Gotham sieht es nicht als alleinige Sache des Sozialausschusses an, eine Empfehlung zu erarbeiten. Genauso bedeutend sind die Empfehlungen des Bauausschusses und des Finanzausschusses. Er spricht sich für den Schulerweiterungsbau bzw. Schulneubau am alten Standort aus. Die Umverlegung des Kunstrasenplatzes auf eine 2000 m² kleinere Fläche mit dem Schaffen einer zweiten Infrastruktur mit Umkleidekabinen, Duschen und Parkplätzen erachtet er als nicht sinnvoll. Zudem es fraglich ist, ob die Gemeinde einen weiteren Kunstrasenplatz gefördert bekommt. Seines Erachtens handelt es sich um eine Gefälligkeitsanalyse.

 

Herr Ibendorf gibt die Kosten zu bedenken. Von den drei zu betrachtenden Varianten ist eine Variante erheblich (im Millionenbereich) günstiger.

 

Herr Gotham fehlen Aussagen zum Hort. Auch steht die Frage im Raum, warum das Grundstück am alten Schulstandort erworben wurde. Wenn die Arbeitsgruppe Schule Empfehlungen ausspricht, sollte die Befangenheit von Arbeitsgruppenmitgliedern beachtet werden.

 

Herr Lange stellt den Antrag, Frau Manja Lange das Rederecht zu erteilen. Der Bürgermeister erteilt Frau Lange das Wort. Frau Lange appelliert an die Gemeindevertreter - bei allen Unklarheiten und Schwierigkeiten bei der Schulentwicklung – den Stellenwert von Bildung zu bedenken.

 

Der Bürgermeister erinnert die Gemeindevertreter daran, dass zu jedem TOP nur zwei Wortmeldungen eines jeden Gemeindevertreters laut Geschäftsordnung zulässig sind.

 

Die Nachfrage von Herrn Grimnitz, ob die Laufstrecke erneuert wird, bejaht der Bürgermeister.

 

Herr Tietböhl möchte die Kostenfrage nicht so einfach abgetan wissen, denn jeder Gemeindevertreter ist verpflichtet Schaden von der Gemeinde abzuwenden

 

Herr Dr. Hornickel pflichtet ihm bei. Es sei wichtig, sich um das Wohl der Gemeinde zu kümmern. Da die Unterhaltung der Schule eine Pflichtaufgabe der Gemeinde ist, muss sich an Gesetzesregelungen gehalten werden. Durch den neuen Schulstandort würden die nötige Dreizügigkeit aufgrund der steigenden Schülerzahlen, die Inklusion, die Schulsozialarbeit und der Hort Berücksichtigung finden können. Nach seinen Informationen stehen im nächsten Jahr ausreichend Fördermittel für Schulen zur Verfügung. In der Empfehlung des Sozialausschusses werden auch Aussagen zu den Kosten getätigt werden.

 

Herr Meus stellt die Fakten nochmal klar dar: Die Gemeinde möchte die Schule auf das höchstmögliche Bildungsniveau stellen. Eine Dreizügigkeit ist am alten Standort nicht umsetzbar. Jetzt sollte die Gemeinde prüfen, ob eine Finanzierung von mindestens 10 Millionen EUR aufgestellt werden kann. Ohne Finanzierung wird keine Baugenehmigung und keine Fördermittelzusage erteilt werden.

 

Herr Ibendorf erinnert daran, dass ein Bestandteil des Beschlusses zur Schulstandortanalyse (Tischvorlage Gemeindevertretersitzung am 11.06.2020) auch die Ermittlung des Kostenrahmens war.

 

Der Bürgermeister: Es steht außer Frage, dass für die Schule etwas getan werden muss. 2019 sind 18 Kinder in der Gemeinde geboren, dieses Jahr sind es bereits über 30 Kinder, so dass jetzt schon ein Anstieg der Schülerzahlen vorhersehbar ist.