TOP Ö 11: Beschluss der Siebenten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 3

Der Bürgermeister erläutert: Die vorliegende Hauptsatzungsänderung wurde in den Fraktionen und im Hauptausschuss beraten. Bei der letzten Hauptsatzungsänderung wurde die Wertgrenze bis zu welcher der Bürgermeister Entscheidungen treffen darf, auf bis zu 10.000 EUR herabgesetzt. Diese Änderung sollte zum Schutz des Bürgermeisters dienen, hat sich aber in der Verwaltungspraxis nicht bewährt. Der Bürgermeister sieht sich in seinen Kompetenzen beschnitten und ist auch nicht bereit deshalb zusätzliche Hauptausschusssitzungen einzuberufen. Er schlägt vor, die Wertgrenzen für seine Entscheidungsbefugnisse auf mindestens 30.000 EUR anzuheben.

 

Herr Dr. Hornickel bittet zu prüfen, ob der Vorschlag mit § 5 der Hauptsatzung synchronisiert wurde.

 

Der Bürgermeister stellt klar, dass ab 10.000 EUR das Vier-Augen-Prinzip gilt (stellv. Bürgermeister zeichnet mit.). Es handelt sich auch lediglich um Entscheidungen, die planmäßige Ausgaben betreffen.

 

Beschluss-Nr. 44-8/20

Die Gemeindevertretung beschließt die Siebente Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen (Anlage).

Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen