Sitzung: 03.12.2020 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 3
Vorlage: VO/AV/20-1128/2020
Der Bürgermeister
erläutert: Die vorliegende Hauptsatzungsänderung wurde in den Fraktionen und im
Hauptausschuss beraten. Bei der letzten Hauptsatzungsänderung wurde die
Wertgrenze bis zu welcher der Bürgermeister Entscheidungen treffen darf, auf
bis zu 10.000 EUR herabgesetzt. Diese Änderung sollte zum Schutz des
Bürgermeisters dienen, hat sich aber in der Verwaltungspraxis nicht bewährt.
Der Bürgermeister sieht sich in seinen Kompetenzen beschnitten und ist auch
nicht bereit deshalb zusätzliche Hauptausschusssitzungen einzuberufen. Er
schlägt vor, die Wertgrenzen für seine Entscheidungsbefugnisse auf mindestens
30.000 EUR anzuheben.
Herr Dr. Hornickel
bittet zu prüfen, ob der Vorschlag mit § 5 der Hauptsatzung synchronisiert
wurde.
Der Bürgermeister
stellt klar, dass ab 10.000 EUR das Vier-Augen-Prinzip gilt (stellv.
Bürgermeister zeichnet mit.). Es handelt sich auch lediglich um Entscheidungen,
die planmäßige Ausgaben betreffen.
Beschluss-Nr. 44-8/20
Die
Gemeindevertretung beschließt die Siebente Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen (Anlage).
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
2 |
Nein-Stimmen |
3 |
Enthaltungen |