TOP Ö 17: Beschluss über die Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr (FFw) sowie zu einer pauschal zu leistenden verbindlichen Entschädigung für die Teilnahme an Einsätzen an Mitglieder der FFw

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Beschlussvorlage ist mit dem Gemeindewehrführer abgestimmt, so der Bürgermeister.

 

Beschluss-Nr. 50-8/20

Die Gemeindevertretung Elmenhorst/ Lichtenhagen beschließt die Ersetzung des Beschlusses mit der Nummer 29-6/16 und setzt folgende neue monatliche Pauschalbeträge als Aufwandsentschädigung für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Elmenhorst/ Lichtenhagen ab dem 01.01.2021 fest:

 

Gemeindewehrführer:                erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die

FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages

dessen Stellvertreter:   erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die

FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages

 

Darüber hinaus erhalten nachstehend benannte Personen mit besonderen Aufgaben eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe:

 

Jugendwart:                                     85,00 Euro pro Monat

dessen Stellvertreter:   40,00 Euro pro Monat

Gruppenführer:                              85,00 Euro pro Monat

dessen Stellvertreter:   40,00 Euro pro Monat

 

Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung die Auszahlung einer zu leistenden verbindlichen Entschädigung für die Teilnahme an Einsätzen an die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, das sogenannte „Stiefelgeld“, in Form eines pauschalen Festbetrages, welcher durch ein Punktesystem prozentual aufgeteilt wird.

 

Die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der gezahlten Aufwandsentschädigungen liegt in der Verantwortung des Begünstigten.

 

Abstimmung:

15

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen