TOP Ö 12: Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr.: 28-6/20

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2016.

 


Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Ziesendorf zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom 26.10.2020 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.10.2020 der Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf empfohlen, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2016 zu entlasten.

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen