Sitzung: 09.12.2020 Gemeindevertretung Ziesendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/FV/80-0607/2020
Beschluss Nr.: 27-6/20
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom 26.10.2020 fest.
Der ausgewiesene und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 233.414,41 EUR wird gemäß § 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.
Bilanzsumme per 31.12.2016 5.702.481,80 EUR
Eigenkapital per 31.12.2016 4.619.944,80 EUR
Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2016 (Nr.37) 233.414,41 EUR
Finanzmittelüberschuss/-Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2016 (Nr. 42) 199.850,43
EUR
Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 ist gegeben.
Beim Amt Warnow-West gibt es größere Verzögerungen bei der Erstellung der Jahresabschlüsse.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 26.10.2020 den Jahresabschluss der Gemeinde Ziesendorf zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom 26.10.2020 festzustellen.
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |