Sitzung: 03.12.2020 Gemeindevertretung Papendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: VO/BV/30-0893/2020
Beschluss Nr.:
47-8/20
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf billigt den Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 9c für das Gewerbegebiet "Sandkrug - östlicher Teil" und den Entwurf der Begründung inklusive
Umweltbericht dazu.
2. Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9c einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.
3. Die Anlagen sind Bestandteil
dieses Beschlusses.
Auf Grund des § 24
Abs. 1 der Kommunalverfassung erklärt sich Herr Zeplien für diesen
Tagesordnungspunkt für befangen und wirkt weder an der Beratung noch an der
Beschlussfassung mit. Er nimmt im Zuschauerbereich Platz.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat am 28.11.2019 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9c für das Gewerbegebiet "Sandkrug - östlicher Teil" gemäß § 2 und 8
BauGB beschlossen. Am 07.05.2020 hat die Gemeindevertretung den Vorentwurf des
Bebauungsplanes Nr. 9c gebilligt. Zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit hat der Vorentwurf des Bebauungsplanes vom 07.07. bis zum
10.08.2020 öffentlich ausgelegen. Parallel dazu wurde die frühzeitige
Behördenbeteiligung durchgeführt.
Aufgrund der fortgesetzten
Erschließungsplanung wurde das Regenrückhaltbecken im vorliegenden Entwurf im
Vergleich zum Vorentwurf verschoben und in Richtung Nordosten vergrößert. Auf
der Fläche werden außerdem ein Abwasserpumpwerk und eine Löschwasserzisterne
untergebracht. Dadurch können 96 m³ Löschwasser vorgehalten werden. Der
Straßenquerschnitt wurde im Ergebnis der Behördenbeteiligung angepasst,
Sichtdreiecke und zu erhaltende Alleebäume wurden ergänzt.
Im Ergebnis der Behördenbeteiligung wurde ein Lärmschutzgutachten hinsichtlich der schützenswerten Wohnbebauung in Sandkrug erstellt. Dazu und zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes mit der L 132 wurde eine Verkehrsanalyse erforderlich. Die Ergebnisse wurden in die Begründung eingearbeitet. Weiterhin sind Ergänzungen des Artenschutzfachbeitrages sowie zu Ausgleichsflächen und zum Bodenschutzkonzept in den Entwurf bzw. in den Umweltbericht eingeflossen.
Mit dem überarbeiteten Entwurf sind die zweite Behördenbeteiligung und die öffentliche Auslegung durchzuführen.
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
1 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |