TOP Ö 8: Bebauungsplan Nr. 9c Gewerbegebiet "Sandkrug - östlicher Teil" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss Nr.: 47-8/20

 

1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9c für das Gewerbegebiet "Sandkrug - östlicher Teil" und den Entwurf der Begründung inklusive Umweltbericht dazu.

 

2.       Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9c einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.

 

3.    Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


Auf Grund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung erklärt sich Herr Zeplien für diesen Tagesordnungspunkt für befangen und wirkt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mit. Er nimmt im Zuschauerbereich Platz. 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat am 28.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9c für das Gewerbegebiet "Sandkrug - östlicher Teil" gemäß § 2 und 8 BauGB beschlossen. Am 07.05.2020 hat die Gemeindevertretung den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 9c gebilligt. Zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit hat der Vorentwurf des Bebauungsplanes vom 07.07. bis zum 10.08.2020 öffentlich ausgelegen. Parallel dazu wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt.

 

Aufgrund der fortgesetzten Erschließungsplanung wurde das Regenrückhaltbecken im vorliegenden Entwurf im Vergleich zum Vorentwurf verschoben und in Richtung Nordosten vergrößert. Auf der Fläche werden außerdem ein Abwasserpumpwerk und eine Löschwasserzisterne untergebracht. Dadurch können 96 m³ Löschwasser vorgehalten werden. Der Straßenquerschnitt wurde im Ergebnis der Behördenbeteiligung angepasst, Sichtdreiecke und zu erhaltende Alleebäume wurden ergänzt.

Im Ergebnis der Behördenbeteiligung wurde ein Lärmschutzgutachten hinsichtlich der schützenswerten Wohnbebauung in Sandkrug erstellt. Dazu und zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes mit der L 132 wurde eine Verkehrsanalyse erforderlich. Die Ergebnisse wurden in die Begründung eingearbeitet. Weiterhin sind Ergänzungen des Artenschutzfachbeitrages sowie zu Ausgleichsflächen und zum Bodenschutzkonzept in den Entwurf bzw. in den Umweltbericht eingeflossen.

Mit dem überarbeiteten Entwurf sind die zweite Behördenbeteiligung und die öffentliche Auslegung durchzuführen.

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen