TOP Ö 7: Bebauungsplan Nr. 25 „Wohngebiet Niendorf-Süd“ Billigung der Abwägung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 47-8/20

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf fasst den folgenden Beschluss:

 

1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat die während der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 25 sowie die während der Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.

 

2.       Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3.    Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 


Problembeschreibung/Begründung:

In der Zeit vom 07.07.2020 bis zum 10.08.2020 wurde die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Aufgrund der Stellungnahmen wurden nur noch geringfügige Änderungen am Plan vorgenommen.

Die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Grünfläche wurde aufgrund der Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes von 10,00 m auf 14,00 m verbreitert. Die Zweckbestimmung der betroffenen Grünfläche wurde konkretisierend von „Wiese“ auf „Gewässerunterhaltung“ geändert. Die zugehörigen Festsetzungen sind davon nicht betroffen. Infolge der genannten Änderung wurden zwei Baugrenzen jeweils geringfügig um 2,00 m verschoben.

Aufgrund der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde wurde die Zweckbestimmung der öffentlichen Grünflächen „Feldgehölz“ auf „Ortsrandbegrünung“ geändert. Der Inhalt der zugehörigen Festsetzung wurde nicht verändert. Die im östlichen Plangebiet vorkommenden gesetzlich geschützten Bäume wurden einschließlich ihrer Wurzelschutzbereiche gekennzeichnet. Sie liegen außerhalb der Baugrenzen. Zu beachtende Baumschutzmaßnahmen wurden unter Hinweise aufgenommen. Die Bestandserfassung der Biotoptypen wurde hinsichtlich des gesetzlich geschützten Biotops im Zentrum des Plangebietes angepasst. Anstatt eines Feldgehölzes wurde der Bereich der Weidengruppe als temporäres Kleingewässer aufgenommen. Für die Realkompensation wurde daher zusätzlich eine externe Kompensationsmaßnahme für die Wiederherstellung eines Kleingewässers festgelegt. Die Grundzüge der Planung werden durch die genannten Anpassungen nicht berührt.

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und Bürger sowie die vorgeschlagene Abwägung dazu sind der Anlage zu entnehmen.

Die öffentliche Auslegung der Planung soll wiederholt werden, da die Bekanntmachung der letzten Auslegung eine Woche zu kurz erfolgte. Dadurch wird die Rechtssicherheit der Planung gewährleistet. Der Satzungsbeschluss soll daher nach der erneuten Auslegung im Februar 2021 erfolgen, für ggf. noch abgegebene Stellungnahmen der Öffentlichkeit wird die Abwägung ergänzt.

Für das Vorhaben ergeben sich dadurch keine Nachteile, da bei Vorliegen der Abwägung die Voraussetzungen für den frühzeitigen Erschließungsbeginn gegeben sind.

 

Die zu kurze Bekanntmachung der Auslegung ist für die Gemeindevertreter nicht hinnnehmbar. Ein so gravierender Fehler darf nicht wiederholt werden.

Der Beschluss wird anschließend wie folgt gefasst:

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen