Sitzung: 02.12.2020 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/BV/40-0742/2020
Beschluss Nr.
: 19-6/20
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt mit Bezug auf den Beschluss
Nr. 55-12/16, dass die Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt gemäß § 27 Abs.
22 UStG auch für sämtliche Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2020 und vor
dem 01. Januar 2023 ausgeführt werden, weiterhin gelten soll.
Der Bürgermeister
begründet den Beschlussvorschlag und beantwortet Anfragen der
Gemeindevertreter. Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |