TOP Ö 11: Beschluss über die Weitergeltung der Optionserklärung gegenüber des Finanzamtes zur Anwendung des Umsatzsteuerrechts (§27 Abs. 22 UStG) aus dem Jahr 2016

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 19-6/20

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt mit Bezug auf den Beschluss Nr. 55-12/16, dass die Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt gemäß § 27 Abs. 22 UStG auch für sämtliche Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 01. Januar 2023 ausgeführt werden, weiterhin gelten soll.

 

 


Der Bürgermeister begründet den Beschlussvorschlag und beantwortet Anfragen der Gemeindevertreter. Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen