TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Anwesenheit fest. Es sind 12 von 13 Gemeindevertretern anwesend, die Beschlussfähigkeit ist gegeben.