TOP Ö 7: B-Plan Nr. 5.4 Hahnenkamp-Erweiterung, 2. Änderung - Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss Nr.: 27-5/20

 

1.    Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen über den Bebauungsplan Nr. 5.4 Wohngebiet „Hahnenkamp-Erweiterung“ in Sievershagen eingegangenen Stellungnahmen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft. (siehe Anlage 1)

        Das Abwägungsergebnis ist den Behörden und Trägern öffentlicher Belange mitzuteilen.

2.    Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5.4 Wohngebiet „Hahnenkamp-Erweiterung“ in Sievershagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B). (siehe Anlage 2)

 

3.    Die Begründung zur Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen über den Bebauungsplan Nr. 5.4 Wohngebiet „Hahnenkamp-Erweiterung“ in Sievershagen und der dazugehörende Umweltbericht werden gebilligt. (siehe Anlage 3)

 

 


Die Änderung betrifft den südwestlichen Bereich des Bebauungsplans Nr. 5.4 mit dem Baufeld 2 (WA) und die umliegenden Grünflächen. Die Baugebietsfläche soll erweitert werden, Pflanzgebote auf Privatgrund sollen aufgehoben und der Ausgleich durch Ökopunkte realisiert werden. Eine Wasserfläche entfällt.

Das Änderungsverfahren konnte nicht gemäß § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden, da mit der Umwandlung von Grün- in Baufläche Grundzüge der Planung betroffen sind. Es wurde das Regelverfahren mit Erarbeitung eines Umweltberichts und eines Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags erarbeitet.

Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung mit dem Umweltbericht und dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag lagen in der Zeit vom 22.09.20.bis zum 22.10.20 öffentlich aus. In der Zeit wurden auch die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, um Stellungnahme zu Planentwurf und Begründung gebeten.

Mit dem vorliegenden Beschluss werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft. Äußerungen der Öffentlichkeit liegen nicht vor.

In der vorliegenden Fassung soll die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5.4 Wohngebiet „Hahnenkamp-Erweiterung“ in Sievershagen beschlossen werden.

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5.4 Wohngebiet „Hahnenkamp-Erweiterung“ in Sievershagen in Kraft.

 

Auch die verspätet von der Hansestadt Rostock eingegangene Stellungnahme soll Berücksichtigung finden.

 

Sowohl Herr Kutschke als auch Herr Eschment erläutern ausführlich den Sachverhalt. Sowohl der Bauausschuss als auch der Hauptausschuss haben nach Beratung die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen Anschließend wird folgender Beschluss mit der Abwägung zur Stellungnahme der Hansestadt Rostock gefasst:

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen