Sitzung: 19.11.2020 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: VO/BV/70-0887/2020
Beschluss Nr.:
27-5/20
1. Die während der
öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde
Lambrechtshagen über den Bebauungsplan Nr. 5.4 Wohngebiet „Hahnenkamp-Erweiterung“ in
Sievershagen
eingegangenen Stellungnahmen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher
Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis
geprüft. (siehe Anlage 1)
Das Abwägungsergebnis ist den Behörden und Trägern
öffentlicher Belange mitzuteilen.
2. Gemäß § 10
Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017
(BGBl. S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August
2020 beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen die Satzung
über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5.4 Wohngebiet „Hahnenkamp-Erweiterung“ in
Sievershagen,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B). (siehe Anlage
2)
3. Die Begründung zur Satzung der Gemeinde
Lambrechtshagen über den Bebauungsplan Nr. 5.4 Wohngebiet „Hahnenkamp-Erweiterung“ in
Sievershagen
und der dazugehörende Umweltbericht werden gebilligt. (siehe Anlage 3)
Die Änderung betrifft den südwestlichen Bereich des
Bebauungsplans Nr. 5.4 mit dem Baufeld 2 (WA) und die umliegenden Grünflächen.
Die Baugebietsfläche soll erweitert werden, Pflanzgebote auf Privatgrund sollen
aufgehoben und der Ausgleich durch Ökopunkte realisiert werden. Eine
Wasserfläche entfällt.
Das Änderungsverfahren konnte nicht gemäß
§ 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden, da mit
der Umwandlung von Grün- in Baufläche Grundzüge der Planung betroffen sind. Es
wurde das Regelverfahren mit Erarbeitung eines Umweltberichts und eines
Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags erarbeitet.
Die Entwürfe der Planzeichnung und der
Begründung mit dem Umweltbericht und dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag
lagen in der Zeit vom 22.09.20.bis zum 22.10.20 öffentlich aus. In der Zeit
wurden auch die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, um Stellungnahme zu Planentwurf und
Begründung gebeten.
Mit
dem vorliegenden Beschluss werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange geprüft. Äußerungen der Öffentlichkeit liegen nicht
vor.
In
der vorliegenden Fassung soll die Satzung über die 2. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 5.4 Wohngebiet
„Hahnenkamp-Erweiterung“ in Sievershagen beschlossen werden.
Mit
der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die Satzung über
die 2. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 5.4 Wohngebiet „Hahnenkamp-Erweiterung“ in Sievershagen
in Kraft.
Auch die verspätet
von der Hansestadt Rostock eingegangene Stellungnahme soll Berücksichtigung
finden.
Sowohl Herr
Kutschke als auch Herr Eschment erläutern ausführlich den Sachverhalt. Sowohl
der Bauausschuss als auch der Hauptausschuss haben nach Beratung die
Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen Anschließend wird
folgender Beschluss mit der Abwägung zur Stellungnahme der Hansestadt Rostock
gefasst:
Abstimmung:
11 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
2 |
Enthaltungen |