TOP Ö 15: Beschluss über die Weitergeltung der Optionserklärung gegenüber des Finanzamtes zur Anwendung des Umsatzsteuerrechts (§27 Abs. 22 UStG) aus dem Jahr 2016

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Frau Ortmann bittet darum, das Amt aufzufordern, die Erarbeitung einer Mustergebührensatzung, die eigentlich im November 2020 vorliegen sollte, nicht zu lange hinauszuzögern.

Herr Grell vom Amt Warnow-West ist beauftragt und wird zum Stand der Erarbeitung informieren, so der Bürgermeister. 

 

Beschluss-Nr. 48-8/20

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt mit Bezug auf den Beschluss Nr. 39-8/16, dass die Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt gemäß § 27 Abs. 22 UStG auch für sämtliche Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 01. Januar 2023 ausgeführt werden, weiterhin gelten soll.

Abstimmung:

15

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen