Sitzung: 26.11.2020 Amtsausschuss Amt Warnow-West
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VO/BV/10-0533/2020
Beschluss Nr.:
23-3/20
Der Ausschuss
beschließt die Änderung des Datums des Beginns der Erhebung der gültigen
Umsatzsteuer auf den 01.01.2023 in der Entgeltordnung zur Erhebung von
Nutzungsentgelten für die Sporthallen und Räume der Warnowschule Papendorf und
der Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow.
Über diesen
Beschluss stimmen nur die Ausschussmitglieder der Gemeinden Papendorf,
Stäbelow, Pölchow, Kritzmow und Ziesendorf ab.
Durch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) im Jahr 2015 wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechtes (jPöR), somit des Amtes und der Gemeinden, neu gefasst und damit die Erhebung der Umsatzsteuer auf bestimmte Einnahmen der jPöR ab dem 1. Januar 2017 neu geregelt. Durch eine Übergangsregelung nach § 27 Abs. 22 UStG war es den jPöR möglich, gegenüber dem Finanzamt zu erklären, das neue Recht erst ab dem 1. Januar 2021 anwenden zu wollen (Optionsfrist). Mit der Corona-Pandemie bedingten Einführung des Absatzes 22a in das UStG, soll die Optionserklärung nunmehr auch für alle Leistungen nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 01. Januar 2023 gelten. In der derzeit gültigen Entgeltordnung ist in „§ 1 Entgeltpflicht, Entgeltbefreiung“ im letzten Satz als Datum zur Erhebung der Umsatzsteuer der 01.01.2021 genannt. Die Entgeltordnung ist daher entsprechend anzupassen. Da es sich bei der Anpassung lediglich um eine redaktionelle Änderung der Entgeltordnung handelt, ist eine Neukalkulation nicht erforderlich.
Abstimmung:
11 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |