TOP Ö 1: Begrüßung durch den Ausschussvorsitzenden, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende begrüßt alle Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Anwesenheit fest. Es sind alle 12 Ausschussmitglieder anwesend, die Beschlussfähigkeit ist somit gegeben.