TOP Ö 14: Beschluss zur Überarbeitung bzw. Erneuerung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow mit dazugehöriger Geschäftsordnung in Anlehnung an die Schriftenreihe Band 42 des Städte- und Gemeindetages e.V. Stand Mai 2019

Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 22-6/20

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt die Überarbeitung bzw. Erneuerung der Haupsatzung der Gemeinde Stäbelow mit dazugehöriger Geschäftsordnung in Anlehnung an die Schriftenreihe Band 42 des Städte- und Gemeindetages e.V. Stand Mai 2019.

Dem Hauptausschuss ist zu seiner Sitzung am 29.04.2021 eine Information zum Arbeitsstand zu unterbreiten.

 

 


Der Beschlussvorschlag von Frau Bendin liegt vor.

Der Bürgermeister erklärt, dass die aktuelle Hauptsatzung und die Geschäftsordnung der Gemeinde nicht im Widerspruch zur Kommunalverfassung M-V steht. Die Anpassung der Hauptsatzung und Geschäftsordnung wird als sinnvoll und notwendig

gesehen im Zusammenhang mit Einführen der Sitzungsdigitalisierung für die

Gremien. Der Bürgermeister begrüßt den Vorschlag, einzelne Gemeindevertreter dabei einzubeziehen. Er verweist auf die Information des Amtes Warnow-West dazu.

Die Verwaltung bittet aus Erfahrungen in diesem Jahr mit Änderungen von Hauptsatzungen in diversen Gemeinden des Amtes, mit in die entscheidenden Beratungen eingebunden zu werden, damit vor einer Beschlussempfehlung die Zulässigkeit von neuen Regelungen geprüft und noch mit ausreichender Zeit gemeinsam besprochen werden kann. Damit soll vermieden werden, dass Regelungen unwirksam getroffen werden, diese auf Beanstandungen der unteren Rechtsaufsichtbehörde stoßen bzw. die Genehmigung versagt wird und die Thematik erneut in die Gemeinde zur

weiteren Beratung und neuer Beschlussfassung zurückgegeben werden muss.

Herr Brügge teilt mit, dass die Überarbeitung der Hauptsatzung nur über das Amt möglich ist und dazu keine Arbeitsgruppe gebildet werden sollte.

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass der Hauptausschuss der Gemeinde

federführend ist und das Anpassen bzw. Neufassen der Hauptsatzung und

Geschäftsordnung vorab zur Beratung in die Ausschüsse verwiesen wird.

 

Nach Beratung und Information wird der Beschluss wie folgt geändert gefasst:

 

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen