TOP Ö 9: Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Stäbelow zum 31. Dezember 2016

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 17-6/20

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom 28.09.2020 fest.

Der ausgewiesene und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 553.857,00 EUR wird gemäß § 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Bilanzsumme per 31.12.2016                                                    11.173.105,28 EUR

 

Eigenkapital per 31.12.2016                                                         8.816.863,87 EUR

 

Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2016 (Nr.37)      553.857,00 EUR

 

Finanzmittelüberschuss/- Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2016 (Nr. 42)                                           579.882,95 EUR

 

Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 ist gegeben.

 

 


Der Bürgermeister informiert zum Beschlussvorschlag.

Frau Bendin erkundigt sich über das Zustandekommen des Überschusses und fragt, wie die Gemeinde mit den Defiziten umgeht.

Der Bürgermeister bittet Frau Bendin, sich bezüglich ihrer Anfragen mit der Finanzverwaltung des Amtes Warnow-West in Verbindung zu setzen. Frau Bendin stimmt dem Vorschlag zu.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

 

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen