Sitzung: 02.12.2020 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/FV/40-0712/2020
Beschluss Nr.
: 17-6/20
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow stellt den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.
Dezember 2016 i. d. F. vom 28.09.2020 fest.
Der ausgewiesene
und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 553.857,00 EUR wird gemäß § 44
Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.
Bilanzsumme per
31.12.2016 11.173.105,28
EUR
Eigenkapital per
31.12.2016 8.816.863,87 EUR
Jahresergebnis in
der Ergebnisrechnung 2016 (Nr.37)
553.857,00 EUR
Finanzmittelüberschuss/-
Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2016 (Nr. 42) 579.882,95 EUR
Der
Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019
ist gegeben.
Der Bürgermeister
informiert zum Beschlussvorschlag.
Frau Bendin
erkundigt sich über das Zustandekommen des Überschusses und fragt, wie die
Gemeinde mit den Defiziten umgeht.
Der Bürgermeister
bittet Frau Bendin, sich bezüglich ihrer Anfragen mit der Finanzverwaltung des
Amtes Warnow-West in Verbindung zu setzen. Frau Bendin stimmt dem Vorschlag zu.
Folgender Beschluss
wird gefasst:
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |