TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 1. öffentliche Gemeindevertretersitzung, begrüßt die Gemeindevertreter und Bürger und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Von 15 Gemeindevertreter sind 14 anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.