TOP Ö 12: Rückholung einer auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungskompetenz

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 50-8/20

 

Die Gemeindevertretung Papendorf beschließt, folgende auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeiten wieder an sich zu ziehen:

 

-       Beschluss einer außerplanmäßigen Ausgabe für die Bildung einer Rückstellung

aufgrund der 2 Normenkontrollverfahren Sedansberg

 

 


Nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf trifft der Hauptausschuss Entscheidungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben je Ausgabefall innerhalb der Wertgrenzen von 5.000 Euro bis 25.000 Euro.

 

Gemäß § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie übertragen hat, jederzeit wieder an sich ziehen.

Wurde eine Angelegenheit durch Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter wieder an sich ziehen.

 

Bislang wurde angenommen, dass pro Klageverfahren Rückstellungen i.H.v. 26.000 Euro (20.000 Euro Streitwert + 1.000 Euro Gerichts- und 5.000 Euro Anwaltskosten) zu bilden sind.

Da aktuell erst das Klageverfahren gegen die Gültigkeit des Bebauungsplans läuft ist ein Streitwert i.d.S.  nicht vorhanden. Schadenersatzklagen können erst eingereicht werden, wenn das Gericht entschieden hat, dass der Bebauungsplan fehlerhaft ist.

Somit sind derzeit nur Rückstellungen pro Klageverfahren von 6.380 Euro (5.000 Euro Anwalts- und 1.380 Euro Gerichtskosten) insgesamt also rund 13.000 Euro zu bilden.

 

Über eine außerplanmäßige Ausgabe über 13.000 Euro entscheidet lt. Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf der Hauptausschuss. Die nächste Hauptausschusssitzung ist erst für 21. Januar 2021 geplant, daher zieht die Gemeindevertretung die Entscheidungszuständigkeit wieder an sich.  

 

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen