TOP Ö 13: Beschluss über die Entlastung der Bürgermeisterin
für das Haushaltsjahr 2016

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr.: 27-5/20

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V die Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2016.

 


Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Pölchow zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom 28.09.2020 gemäß § 3a KPG geprüft.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung der Bürgermeisterin durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.09.2020 der Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow empfohlen, die Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2016 zu entlasten.

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen