TOP Ö 12: Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Pölchow zum 31. Dezember 2016

Beschluss Nr.: 26-5/20

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom 28.09.2020 fest.

Der ausgewiesene und festgestellte Jahresfehlbetrag in Höhe von -46.636,94 EUR wird gemäß § 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Bilanzsumme per 31.12.2016                                                            5.151.373,89 EUR

 

Eigenkapital per 31.12.2016                                                              3.915.564,47 EUR

 

Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2016 (Nr.37)                   -46.636,94 EUR

 

Finanzmittelüberschuss/- Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2016 (Nr. 42)                                                     -6.417,05 EUR

 

Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 ist unter Berücksichtigung des Vortrages gegeben.

 


Problembeschreibung/Begründung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 28.09.2020 den Jahresabschluss der Gemeinde Pölchow zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom 28.09.2020 festzustellen.

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen