Sitzung: 17.11.2020 Gemeindevertretung Pölchow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: VO/FV/50-0519/2020
Beschluss Nr.: 25-5/20
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow beschließt Haushaltsüberschreitungen im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 in Höhe von:
Ergebnisrechnung
überplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 2 Bürgerdienste 16.736,19 EUR
Gemäß § 50 Abs. 1 KV M-V sind überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Gemäß § 50 Abs. 4 KV M-V stellen nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen, die erst bei der Feststellung des Jahresabschlusses festgestellt werden können und nicht zu Auszahlungen führen, keine über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen dar.
Überplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 2 Bürgerdienste
ergaben sich bei den Sach- und Dienstleistungen. Der Innenausbau des Guthauses
war als Investition geplant, es handelt sich jedoch um Aufwand.
Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ist durch
Minderauszahlungen/Minderaufwendungen bei
der Straßenunterhaltung und der Straßenbeleuchtung gegeben.
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
1 |
Enthaltungen |