TOP Ö 11: Beschluss von über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2016

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss Nr.: 25-5/20

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow beschließt Haushaltsüberschreitungen im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 in Höhe von:

 

Ergebnisrechnung

überplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 2 Bürgerdienste                       16.736,19 EUR

 


Gemäß § 50 Abs. 1 KV M-V sind überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Gemäß § 50 Abs. 4 KV M-V stellen nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen, die erst bei der Feststellung des Jahresabschlusses festgestellt werden können und nicht zu Auszahlungen führen, keine über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen dar.

Überplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 2 Bürgerdienste ergaben sich bei den Sach- und Dienstleistungen. Der Innenausbau des Guthauses war als Investition geplant, es handelt sich jedoch um Aufwand.
Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ist durch Minderauszahlungen/Minderaufwendungen bei  der Straßenunterhaltung und der Straßenbeleuchtung gegeben.

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen