TOP Ö 9: B-Plan Nr. 11, 3. Änderung "In de Wischen" - Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 29-5/20

 

1.

Die im Änderungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden/TöB werden gem. Anlage 1 berücksichtigt.

2.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der akt. Fassung, beschließt die Gemeindevertretung die 3. Änderung des B-Plans Nr. 11, betreffend die Baugrundstücke Dorfstraße 1 – 4 sowie 1a -f in Lambrechtshagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) als Satzung (Anlage 2). Die Begründung zur 3. Änderung des B-Plans Nr. 11 wird gebilligt (Anlage 3).

3.

Die Satzung über die 3. Änderung des B-Plans Nr. 11 ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen.

 

 


Der Aufstellungsbeschluss v. 14.02.2019 bezog sich auf die Planungsziele „Sicherung einer Regenwasserablaufbahn“ und „Korrektur straßenseitige Baugrenze“. Wegen der erforderlichen Klärung von Grundstücksfragen zur Bereitstellung der benötigten Grabenfläche wurde zunächst nur eine allgemeine Information über die angestoßene Planänderung veröffentlicht, in deren Ergebnis sich 2 Anwohner (Dorfstr. 1e, 1f) in das Änderungsverfahren eingebracht haben. Sie äußerten die Bitte, eine bisher in ihrem rückwärtigen Grundstücksbereich festgesetzte private Grünfläche durch Ausdehnung der rückwärtigen Baugebietsgrenze (MI) zu überplanen und auch die rückwärtige Baugrenze entsprechend zu erweitern.

Eine vorläufige Prüfung ergab, dass dem Antrag keine Planungsvorsorgeinteressen der Gemeinde entgegenstehen und eine Angleichung der planungsrechtlichen Verhältnisse an die der Nachbargrundstücke deshalb geboten erscheint. Der ursprüngliche Planentwurf v. 23.01.2019 wurde deshalb entsprechend ergänzt und durchlief sodann das Verfahren der Öffentlichkeits-/Behördenbeteiligung.

Von den betroffenen Anwohnern wurden im Verfahren keine weiteren Anregungen vorgetragen.

Die Beteiligung der betroffenen Behörden ergab keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planänderungen. Wegen einer bestehenden Vorflutleitung konnte die Erweiterung der bebaubaren Flächen auf dem Baugrundstück Dorfstr.1f letztlich allerdings nur teilweise umgesetzt werden. Die Vorflutleitung ist per Gesetz dinglich gesichert und wurde entsprechend nachrichtlich in den Plan übernommen. Die Betroffenen (Eigentümer, WBV) wurden dazu nochmals angehört.

Der Gemeindevertretung wird empfohlen dem Entscheidungsvorschlag zur Behandlung der Bedenken/Anregungen zuzustimmen und die 3. Änderung des B-Plans als Satzung zu beschließen.

 

Nach Eräuterungen durch Herrn Kutschke und Herrn Eschment wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen