Sitzung: 19.11.2020 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VO/BV/70-0884/2020
Beschluss Nr.:
29-5/20
1. |
Die im Änderungsverfahren abgegebenen
Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden/TöB
werden gem. Anlage 1 berücksichtigt. |
2. |
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs
(BauGB) in der akt. Fassung, beschließt die Gemeindevertretung die 3.
Änderung des B-Plans Nr. 11, betreffend die Baugrundstücke Dorfstraße 1 – 4
sowie 1a -f in Lambrechtshagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) als
Satzung (Anlage 2). Die Begründung zur 3. Änderung des B-Plans Nr. 11
wird gebilligt (Anlage 3). |
3. |
Die Satzung über die 3. Änderung des
B-Plans Nr. 11 ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in
Kraft zu setzen. |
Der Aufstellungsbeschluss v. 14.02.2019 bezog sich auf die Planungsziele
„Sicherung einer Regenwasserablaufbahn“ und „Korrektur straßenseitige
Baugrenze“. Wegen der erforderlichen Klärung von Grundstücksfragen zur
Bereitstellung der benötigten Grabenfläche wurde zunächst nur eine allgemeine
Information über die angestoßene Planänderung veröffentlicht, in deren Ergebnis
sich 2 Anwohner (Dorfstr. 1e, 1f) in das Änderungsverfahren eingebracht haben.
Sie äußerten die Bitte, eine bisher in ihrem rückwärtigen Grundstücksbereich
festgesetzte private Grünfläche durch Ausdehnung der rückwärtigen
Baugebietsgrenze (MI) zu überplanen und auch die rückwärtige Baugrenze
entsprechend zu erweitern.
Eine vorläufige Prüfung ergab, dass dem Antrag keine
Planungsvorsorgeinteressen der Gemeinde entgegenstehen und eine Angleichung der
planungsrechtlichen Verhältnisse an die der
Nachbargrundstücke deshalb geboten erscheint. Der ursprüngliche Planentwurf
v. 23.01.2019 wurde deshalb entsprechend ergänzt und durchlief sodann das
Verfahren der Öffentlichkeits-/Behördenbeteiligung.
Von den betroffenen Anwohnern wurden im Verfahren keine weiteren
Anregungen vorgetragen.
Die Beteiligung der betroffenen Behörden ergab keine grundsätzlichen
Bedenken gegen die Planänderungen. Wegen einer bestehenden Vorflutleitung
konnte die Erweiterung der bebaubaren Flächen auf dem Baugrundstück Dorfstr.1f
letztlich allerdings nur teilweise umgesetzt werden. Die Vorflutleitung ist per
Gesetz dinglich gesichert und wurde entsprechend nachrichtlich in den Plan
übernommen. Die Betroffenen (Eigentümer, WBV) wurden dazu nochmals angehört.
Der Gemeindevertretung wird empfohlen dem Entscheidungsvorschlag zur
Behandlung der Bedenken/Anregungen zuzustimmen und die 3. Änderung des B-Plans
als Satzung zu beschließen.
Nach Eräuterungen
durch Herrn Kutschke und Herrn Eschment wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung:
12 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |