TOP Ö 2: Einwohnerfragestunde

Ein Einwohner fragt nach den Löschwasserteichen in der Gemeinde und ob zu der Trockenlegung des Achterteiches, zu der es eine Begehung gegeben hat, schon Erkenntnisse gibt.

Herr Rathjens erläutert das Anschreiben vom 06.11.2020, dass vom Ingenieur des Wasser- und Bodenverbandes, Herrn Schmidt, an das Amt gesendet wurde.

Es wurde eine Kamerabefahrung veranlasst, bei der entdeckt wurde, dass der Kontrollschacht gleich nach kurzer Strecke durch ein Metallschild verschlossen und somit nicht mehr funktionstüchtig ist. Somit hat sich bestätigt, dass es sich hier nicht um einen Ablauf des Achterwassers handelt.

 

Eine grobe Einmessung der Abläufe, Teiche und Schächte gab es am 20.10.2020. Hier konnten jedoch keine genauen Angaben gemacht werden, da durch die noch starke Belaubung zu diesem Zeitpunkt keine genauen GPS-Daten empfangen werden konnten. Eine ganz genaue Vermessung kann nur in den Wintermonaten stattfinden und kann nur von einem beauftragten Vermessungsbüro durchgeführt werden. Dies bedeutet weitere Kosten für die Gemeinde.

 

Eine abschließende Erklärung für die niedrigen Wasserstände gibt es derzeit nicht, zumindest hat es keine bewusste Entwässerung gegeben.

Der Wasser- und Bodenverband empfiehlt hier die Sichtung von vorhandenen alten Unterlagen.

 

Weiterhin fragt der Einwohner, wo Löschwasser entnommen werden kann, wenn dort nichts vorhanden ist.

Frau Rautenberg spricht die geplante Sanierung der Löschteiche an. Hier ist ein Entfernen des Schilfbewuchses und ein Ausästen der Gehölze notwendig und auch von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt. Die Arbeiten werden regelmäßig durchgeführt. Die Weiden haben Bestandsschutz, aber ein Beschneiden ist in Auftrag gegeben.

 

Eine Einwohnerin fragt nach, warum ihre E-Mail bezüglich der Vermietung von Vereinsräumen im Gutshaus noch nicht beantwortet ist. Frau Rautenberg sagt zu, sich darum zu kümmern.

 

Frau von den Berg-Redepenning beklagt die Umgangsweise des Amtes Warnow-West mit ihr. Es wurden 3 Warnbaken durch sie entfernt und nicht wieder an der ursprünglichen Stelle platziert. Daraufhin erhielt sie von der Bauverwaltung des Amtes ein Aufforderungsschreiben, die Absperrung umgehend wiederherzurichten. Weiterhin äußert sie ihren Unmut, nicht bei einer entsprechenden Begehung beteiligt worden zu sein.

 

Herr Rathjens erklärt dazu, dass die Zusendung dieser Aufforderung als überaus human und rechtens gesehen werden muss. Für Verstöße gegen die Beschilderungsvorschriften sind durchaus hohe Strafen fällig.

Die Bürgermeisterin bricht die Diskussion ab und erklärt, dass diese Angelegenheit nicht Gegenstand der GV-Sitzung ist.