TOP Ö 15: Beschluss zum Antrag der Fraktionen WG Das Dorf und FDP/SPD zur Aufhebung von Beschlüssen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 4, Befangen: 1

 

 


Der Bürgermeister weist daraufhin, dass die vorliegende Tischvorlage der Fraktionen WG Das Dorf und FDP/SPD zur Beschlussfassung der Aufhebung von Beschlüssen betreffs des Flächennutzungsplans und des B-Plans 21 nicht rechtskonform ist und falls der Beschluss gefasst wird, dieser zur Prüfung an die Rechtsaufsicht des Landkreises gegeben wird. 

 

Herr Dr. Hornickel kann nicht nachvollziehen, dass die Beschlussvorlage nicht rechtskonform sein soll, da die Zuständigkeit für die Aufhebung der Beschlüsse bei der Gemeindevertretung liegt und eine Befangenheit eines Gemeindevertreters in der Hauptausschusssitzung daher unerheblich ist. Die Tischvorlage ist notwendig geworden, weil das Amt untätig war. Es kann nicht sein, dass ehrenamtlich tätige Gemeindevertreter diese Beschlussvorlagen vorbereiten müssen.

 

Der Bürgermeister bleibt der Auffassung, dass eine Befangenheit vorgelegen hat und der Gemeindevertreter nicht an der Beratung im Hauptausschuss hätte teilnehmen dürfen. Herr Lange wirft ein, dass der Bürgermeister es zugelassen hatte, dass der Gemeindevertreter an der Beratung teilgenommen hat. Der Bürgermeister stellt klar, dass der Gemeindevertreter auf seine Befangenheit hingewiesen wurde, er sich aber nicht für befangen erklärt hat.

 

Herr Dr. Hornickel stellt den Antrag, zur Tischvorlage abzustimmen. Ob eine Rechtswidrigkeit vorliegt, kann hinterher festgestellt werden.    

 

Der Amtsvorsteher beantragt nach § 141 KV M-V das Rederecht.

Er verwehrt sich gegen die Vorhaltungen, die dem Amt gegenüber deutlich gemacht wurden. Das Amt bereitet vor, was die Ausschüsse und insbesondere der Hauptausschuss dem Amt als Aufgabe übertragen und gibt rechtliche Hinweise dazu. Wenn diese Hinweise nicht beachtet werden, kann dem Amt nicht die Schuld für Vorlagen zugeschoben werden, welche das Amt nicht zu vertreten hat.

 

Herr Ibendorf weist auf einen groben Fehler in der Begründung zur Tischvorlage hin. Die dort erwähnten Projektgruppen zum Flächennutzungsplan existieren nicht. Der Bürgermeister pflichtet dem Einwand bei.

 

Herr Gotham möchte klargestellt wissen, worüber hier eigentlich abgestimmt werden soll.

 

Es wird von Herrn Joachim ein Antrag zur Geschäftsordnung gestellt. Er beantragt eine 5- minütige Pause, um die Tischvorlage lesen zu können.

 

5 min Pause

 

Herr Dr. Hornickel spricht zur Geschäftsordnung. Er ist der Meinung, dass beim Amt oder beim Bürgermeister Unklarheit darüber besteht, welche Kompetenzen der Hauptausschuss laut § 22 (3) KV M-V hat. Demnach ist die Gemeindevertretung für die Aufhebung von Flächennutzungsplänen zuständig. Daher ist es egal, ob ein befangener Gemeindevertreter im Hauptausschuss an der Beratung zum Flächennutzungsplan teilgenommen hat. Demzufolge kann jetzt zum vorliegenden Beschlussvorschlag namentlich abgestimmt werden. Er stellt erneut den Antrag zur Abstimmung.

 

Der Bürgermeister lässt namentlich zur Beschlussvorlage abstimmen:

 

Beschluss Nr. 33-6/20

Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt, folgende Beschlüsse aufzuheben:

  1. Beschluss Nr. 8-2/14 (VO/BV/20-0630/2014)

über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2015 vom 16.12.2014

  1. Beschluss Nr. 14-3/15 (VO/BV20-0638/2015)

über Planungsziele zur städtebaulichen Entwicklung

(Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2015) vom 26.03.2015 und

  1. Beschluss Nr. 131-18/19 (Beschluss VO/BV/20-0943/2019)

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 21 „Alte Milchviehanlage“ vom 11.04.2019

 

 

Nachname des Gemeindevertreters

Abstimmung

Joachim

ja

Lange

ja

Dr. Hornickel

ja

Gotham

Enthaltung

Tietböhl

Enthaltung

Harbrecht

Nein

Prof. Vogel

Nein

Meus

Enthaltung

Ibendorf

Enthaltung

Ortmann

ja

Grimnitz

ja

L. Rosenkranz

ja

E. Rosenkranz

ja

May

ja

Barten

Enthaltung

 

Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

Harr Harbrecht hat sich für befangen erklärt und während der Beratung und Abstimmung in den für die Öffentlichkeit bestimmten Raum begeben. 

 

Der Bürgermeister beendet den öffentlichen Teil der Sitzung und verabschiedet die Gäste.

Der Amtsvorsteher und die Leitende Verwaltungsbeamtin nehmen auch an der nicht öffentlichen Sitzung teil.