Sitzung: 10.09.2020 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 4, Befangen: 1
Vorlage: VO/BV/20-1092/2020
Der Bürgermeister
weist daraufhin, dass die vorliegende Tischvorlage der Fraktionen WG Das Dorf
und FDP/SPD zur Beschlussfassung der Aufhebung von Beschlüssen betreffs des
Flächennutzungsplans und des B-Plans 21 nicht rechtskonform ist und falls der
Beschluss gefasst wird, dieser zur Prüfung an die Rechtsaufsicht des
Landkreises gegeben wird.
Herr Dr. Hornickel
kann nicht nachvollziehen, dass die Beschlussvorlage nicht rechtskonform sein
soll, da die Zuständigkeit für die Aufhebung der Beschlüsse bei der
Gemeindevertretung liegt und eine Befangenheit eines Gemeindevertreters in der
Hauptausschusssitzung daher unerheblich ist. Die Tischvorlage ist notwendig
geworden, weil das Amt untätig war. Es kann nicht sein, dass ehrenamtlich
tätige Gemeindevertreter diese Beschlussvorlagen vorbereiten müssen.
Der Bürgermeister
bleibt der Auffassung, dass eine Befangenheit vorgelegen hat und der
Gemeindevertreter nicht an der Beratung im Hauptausschuss hätte teilnehmen
dürfen. Herr Lange wirft ein, dass der Bürgermeister es zugelassen hatte, dass
der Gemeindevertreter an der Beratung teilgenommen hat. Der Bürgermeister
stellt klar, dass der Gemeindevertreter auf seine Befangenheit hingewiesen
wurde, er sich aber nicht für befangen erklärt hat.
Herr Dr. Hornickel
stellt den Antrag, zur Tischvorlage abzustimmen. Ob eine Rechtswidrigkeit
vorliegt, kann hinterher festgestellt werden.
Der Amtsvorsteher
beantragt nach § 141 KV M-V das Rederecht.
Er verwehrt sich
gegen die Vorhaltungen, die dem Amt gegenüber deutlich gemacht wurden. Das Amt
bereitet vor, was die Ausschüsse und insbesondere der Hauptausschuss dem Amt
als Aufgabe übertragen und gibt rechtliche Hinweise dazu. Wenn diese Hinweise
nicht beachtet werden, kann dem Amt nicht die Schuld für Vorlagen zugeschoben
werden, welche das Amt nicht zu vertreten hat.
Herr Ibendorf weist
auf einen groben Fehler in der Begründung zur Tischvorlage hin. Die dort
erwähnten Projektgruppen zum Flächennutzungsplan existieren nicht. Der
Bürgermeister pflichtet dem Einwand bei.
Herr Gotham möchte
klargestellt wissen, worüber hier eigentlich abgestimmt werden soll.
Es wird von Herrn
Joachim ein Antrag zur Geschäftsordnung gestellt. Er beantragt eine 5- minütige
Pause, um die Tischvorlage lesen zu können.
5 min Pause
Herr Dr. Hornickel
spricht zur Geschäftsordnung. Er ist der Meinung, dass beim Amt oder beim
Bürgermeister Unklarheit darüber besteht, welche Kompetenzen der Hauptausschuss
laut § 22 (3) KV M-V hat. Demnach ist die Gemeindevertretung für die Aufhebung
von Flächennutzungsplänen zuständig. Daher ist es egal, ob ein befangener
Gemeindevertreter im Hauptausschuss an der Beratung zum Flächennutzungsplan
teilgenommen hat. Demzufolge kann jetzt zum vorliegenden Beschlussvorschlag
namentlich abgestimmt werden. Er stellt erneut den Antrag zur Abstimmung.
Der Bürgermeister
lässt namentlich zur Beschlussvorlage abstimmen:
Beschluss Nr.
33-6/20
Die
Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt, folgende Beschlüsse
aufzuheben:
über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2015 vom 16.12.2014
über Planungsziele zur städtebaulichen
Entwicklung
(Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2015)
vom 26.03.2015 und
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 21
„Alte Milchviehanlage“ vom 11.04.2019
Nachname des
Gemeindevertreters |
Abstimmung |
Joachim |
ja |
Lange |
ja |
Dr.
Hornickel |
ja |
Gotham |
Enthaltung |
Tietböhl |
Enthaltung |
Harbrecht |
Nein |
Prof.
Vogel |
Nein |
Meus |
Enthaltung |
Ibendorf |
Enthaltung |
Ortmann |
ja |
Grimnitz |
ja |
L.
Rosenkranz |
ja |
E.
Rosenkranz |
ja |
May |
ja |
Barten |
Enthaltung |
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
2 |
Nein-Stimmen |
4 |
Enthaltungen |
Harr Harbrecht hat
sich für befangen erklärt und während der Beratung und Abstimmung in den für
die Öffentlichkeit bestimmten Raum begeben.
Der Bürgermeister
beendet den öffentlichen Teil der Sitzung und verabschiedet die Gäste.
Der Amtsvorsteher
und die Leitende Verwaltungsbeamtin nehmen auch an der nicht öffentlichen
Sitzung teil.