TOP Ö 8: Rückholung von auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeiten

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 42-7/20

 

Die Gemeindevertretung Papendorf beschließt, folgende auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeiten wieder an sich zu ziehen:

 

-       Beschluss einer außerplanmäßigen Ausgabe für die Beräumung einer Garage in Gragetopshof

 

 

-       Beschluss über den Abschluss eines Pachtvertrages über Grundstücksteilflächen an der Warnowhalle

 

 


Nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf trifft der Hauptausschuss Entscheidungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben je Ausgabefall innerhalb der Wertgrenzen von 5.000 Euro bis 25.000 Euro.

 

Nach § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf trifft der Hauptausschuss Entscheidungen über den Abschluss von Miet- und Pachtverträgen ab 2.000 Euro Jahresbetrag, den Abschluss von Miet- und Pachtverträgen ab einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren, soweit diese nicht dem Bürgermeister übertragen sind.

 

Gemäß § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie übertragen hat, jederzeit wieder an sich ziehen.

Wurde eine Angelegenheit durch Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter wieder an sich ziehen.

 

Da der ehemalige Nutzer der Garage spätestens seit dem 12.09.2020 versucht, die Garage erneut in Besitz zu nehmen, ist eine kurzfristige Beräumung erforderlich, damit diese einer neuen Nutzung zugeführt werden kann.

 

Der Pachtvertrag über Grundstücksteilflächen an der Warnowhalle soll bereits zum 01.11.2020 geschlossen werden.

 

 

Da die nächste HA-Sitzung erst für den 12.11.2020 geplant ist, zieht die Gemeindevertretung die Entscheidungszuständigkeiten wieder an sich.

 

 

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen